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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1959 - III ZR 9/58   

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https://dejure.org/1959,7296
BGH, 30.04.1959 - III ZR 9/58 (https://dejure.org/1959,7296)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1959 - III ZR 9/58 (https://dejure.org/1959,7296)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1959 - III ZR 9/58 (https://dejure.org/1959,7296)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 30.04.1959 - III ZR 9/58
    Auf den Ort der Verwahrung kann es dabei nicht entscheidend ankommen, so daß die Erwägungen im Urteil BGHZ 3, 162, 172; LM Nr. 1 zu § 688 BGB; LM Nr. 2 zu Verwaltungsrecht - Allgemeines (öffentlich-rechtliche Verpflichtungen) und III ZR 147/54 vom 13. Februar 1956 auch hier zutreffen können.

    Da es sich bei einer solchen Verpflichtung um eine Nebenpflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis handeln würde, könnte der Auskunftsanspruch, wie der Anspruch aus Verletzung der Pflichten aus dem Verwahrungsverhältnis selbst, im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden (vgl. BGHZ 3, 162, 164 f).

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus BGH, 30.04.1959 - III ZR 9/58
    Vorausgesetzt, daß der Kläger das Vorhandensein dieser Sachen für den Zeitpunkt beweisen könnte - möglicherweise durch seine eigene Vernehmung als Partei -, in dem ein etwaiges Verwahrungsverhältnis zustande gekommen ist, würde er mit einer Schadensersatzklage möglicherweise Erfolg haben können, weil die Beklagte dann dartun müßte, daß sie am Verlust der Sachen kein Verschulden trifft (vgl. dazu BGHZ 4, 192, 195 und die oben angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53

    Umstellung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.04.1959 - III ZR 9/58
    Es handelt sich bei den hier in Rede stehenden Verlusten nicht um Sachverluste, so daß die in BGHZ 11, 156 und 14, 106 entwickelten Umstellungsgrundsätze, auf die sich die Revision, beruft, hier nicht anzuwenden sind.
  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 49/53

    Berechnung der Vergütung nach 26 Abs. 1 RLG

    Auszug aus BGH, 30.04.1959 - III ZR 9/58
    Es handelt sich bei den hier in Rede stehenden Verlusten nicht um Sachverluste, so daß die in BGHZ 11, 156 und 14, 106 entwickelten Umstellungsgrundsätze, auf die sich die Revision, beruft, hier nicht anzuwenden sind.
  • BGH, 13.02.1956 - III ZR 147/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1959 - III ZR 9/58
    Auf den Ort der Verwahrung kann es dabei nicht entscheidend ankommen, so daß die Erwägungen im Urteil BGHZ 3, 162, 172; LM Nr. 1 zu § 688 BGB; LM Nr. 2 zu Verwaltungsrecht - Allgemeines (öffentlich-rechtliche Verpflichtungen) und III ZR 147/54 vom 13. Februar 1956 auch hier zutreffen können.
  • BGH, 03.10.1960 - III ZR 93/59

    Rechtsmittel

    Es handelt sich bei der in Rede stehenden Vermögenseinbuße nicht um einen Sachverlust, bei dem eine Umstellung 1 zu 1 Platz greift, sondern um einen Schaden, bei dem der Betroffene, wenn wie hier besondere Umstände fehlen, entsprechend der allgemeinen Umstellungsregel eine Umstellung im Verhältnis 10 zu 1 hinzunehmen hat (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1959 III ZR 29/58 S. 10, 30. April 1959 III ZR 9/58 S. 13, 22. September 1955 III ZR 218/54 S. 13).
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