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| BGH, 25.01.1960 - III ZR 9/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Revisionseinlegung - Anforderungen an das Vorliegen eines enteignungsgleichen Eingriffs im Rahmen der Heranziehung von Grund und Boden zum Straßenbau - Schadensersatzpflichtiger im Rahmen des enteignungsgleichen Eingriffs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.06.1954 - III ZR 125/53
Verkehrssicherung auf Landstraßen II. Ordnung
Auszug aus BGH, 25.01.1960 - III ZR 9/59
Im einzelnen kann dazu zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1954 (BGHZ 14, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53] /86 ff) verwiesen werden. - BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51
Verkehrssicherung bei Wasserstraßen
Auszug aus BGH, 25.01.1960 - III ZR 9/59
Denn wenn auch das private Eigentümers Klägers an der Straße nicht untergegangen ist, so muß dieses doch insoweit zurücktreten, als es mit dem durch die Widmung der Grundstücke zum Gemeingebrauch begründeten öffentlichrechtlichen Nutzungsverhältnis unvereinbar ist (vgl. BGHZ 9, 373, 383 [BGH 30.04.1953 - III ZR 377/51] , sowie auch LM Art. 34 GG Nr. 27). - BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch
Auszug aus BGH, 25.01.1960 - III ZR 9/59
Als unmittelbar begünstigt sind, wie der Senat in seiner in BGHZ 11, 248 ff veröffentlichten Entscheidung vom 28. September 1953 (III ZR 352/51) im einzelnen dargelegt und seitdem ständig vertreten hat, in der Regel, nur die mit grundsätzlicher.
- BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 286/63 Denn diese Bescheinigung läßt den Gegenbeweis der Unrichtigkeit zu (BGH Beschl. v. 27. November 1951 - IV ZR 185/51 - LM ZPO § 198 Nr. 1 und BGH Urt. v. 25. Januar 1960 - III ZR 9/59 - LM ZPO § 198 Nr. 10), der hier geführt ist.
- BGH, 11.02.1980 - III ZR 144/77 Den Beklagten steht aber der Beweis offen, daß die zugestellte Abschrift nicht den gesetzlichen Erfordernissen für eine Urteilszustellung genügte und die Zustellung daher unwirksam ist (…vgl. BGH Urt. vom 10. Juni 1964 aaO; vom 27. November 1951 - IV ZR 185/51 LM ZPO § 198 Nr. 1; das Senatsurteil vom 25. Januar 1960 - III ZR 9/59 = LM ZPO § 198 Nr. 10 = VersR 1960, 328 [BGH 26.01.1960 - VI ZR 4/59] ).
- BGH, 16.05.1975 - V ZR 121/73
Anforderungen an eine die Revisionsfrist auslösende Zustellung - Zur teilweisen …
Hat aber bei der Zustellung der sie entgegennehmende Anwalt keine vollständige Urteilsausfertigung oder -abschrift zum Behalten bekommen, so liegt keine Zustellung im Sinn von § 552 ZPO vor (BGH Beschluß vom 27. November 1951, IV ZR 185/51 und Urteil vom 25. Januar 1960, III ZR 9/59, LM ZPO § 198 Nr. 1 und 10).
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