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| BGH, 14.10.1957 - III ZR 91/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.1957 - III ZR 2/56
Maßstab i.R.d. Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Abwendung der aus dem …
Auszug aus BGH, 14.10.1957 - III ZR 91/56
Der Senat hat schon früher ausgesprochen, ein Schadensersatzanspruch könne nicht ohne weiteres darauf gegründet werden, daß der Verkehrssicherungspflichtige - selbst der finanziell Leistungsfähige - eine den modernen Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Um- oder Neubau einer Straße noch nicht durchgeführt habe, sofern nur objektiv ausreichende andere Sicherungsmaßnahmen - wie zulängliche Gefahrenwarnungen - getroffen worden seien (Urteil vom 15.4.1957 - III ZR 2/56 - LM BGB § 823 (Ea) Nr. 10).
- BGH, 06.07.1959 - III ZR 67/58
Rechtsmittel
Wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (Urteile vom 15. April 1957 III ZR 2/56 = LM § 823 [Ea] BGB Nr. 10 und vom 14. Oktober 1957 III ZR 91/56 = VersR 1957, 756), muß sich der Verkehr mit Unzulänglichkeiten des deutschen Straßennetzes noch weithin abfinden, weil dessen Verbesserung mit der Entwicklung des Kraftverkehrs nicht Schritt halten kann.
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