Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1957 - III ZR 92/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53
Zuständigkeit für Erstattungsansprüche
Auszug aus BGH, 14.10.1957 - III ZR 92/56
Diese Rechtsauffassung hat der Bundesgerichtshof stets (vgl. z.B. BGHZ 16, 275, [280/1]) vertreten.Nach den oben wiedergegebenen, bereits in BGHZ 16, 275 [281] entwickelten Rechtsgrundsätzen ist von den tatsächlichen Behauptungen der Parteien auszugehen.
- BGH, 19.12.1957 - III ZR 159/56
Rechtsmittel
Darüber, ob dies der Fall ist, hat das Revisionsgericht, ohne durch die Auffassung der Parteien oder des Berufungsgerichts gebunden zu sein, auf Grund der von den Parteien behaupteten Tatsachen und der sich aus ihnen ergebenden wahren Natur des Anspruchs zu befinden; soweit dabei die für die Beurteilung der wahren Natur des Anspruchs in Betracht kommenden Tatsachen unter den Parteien streitig sind, ist das Revisionsgericht im Rahmen des § 561 ZPO an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (u.a. BGHZ 16, 275, 280 [BGH 10.02.1955 - III ZR 123/53] /281; Urt. vom 14. Oktober 1957 - III ZR 92/56 - S. 4 ff).
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