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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1991 - III ZR 94/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9256
BGH, 17.01.1991 - III ZR 94/90 (https://dejure.org/1991,9256)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1991 - III ZR 94/90 (https://dejure.org/1991,9256)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - III ZR 94/90 (https://dejure.org/1991,9256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nutzung eines Grundstücks als Bauland - Maßgeblichkeit der Qualität des Grundstücks im Beurteilungszeitpunkt - Begründung einer eigentumsrechtlich verfestigten Rechtsposition durch einen Flächennutzungsplan - Erstreckung des Bestandsschutzes nicht ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 174/85

    Verdrängung eines umweltbelastenden Betriebes durch Wohnbebauung

    Auszug aus BGH, 17.01.1991 - III ZR 94/90
    Dieser Anspruch, der rechtlich unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs zu prüfen wäre (vgl. Senatsurteil BGHZ 99, 262, 270), ist nicht Gegenstand der Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde gewesen.
  • BGH, 10.05.1990 - III ZR 84/89

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen eines Eingriffs in eine ausgeübte …

    Auszug aus BGH, 17.01.1991 - III ZR 94/90
    Die zulässige Nutzung i. S. des § 42 BauGB/§ 44 BBauG 1976/79 wird mithin durch den Bestandsschutz gekennzeichnet, den die von den Beteiligten zu 1 auf dem Grundstück errichteten baulichen Anlagen genießen (dazu Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - III ZR 84/89 - WM 1990, 1889, 1890) [BGH 10.05.1990 - III ZR 84/89] .
  • BGH, 10.11.1988 - III ZR 63/87

    Zusammenrechnung der Beschwerdewerte in dem Baulandverfahren; Änderung einer …

    Auszug aus BGH, 17.01.1991 - III ZR 94/90
    Da die Beteiligten zu 1 den Entschädigungsanspruch gemeinschaftlich als Miteigentümer des von der planerischen Festsetzung betroffenen Grundstücks geltend machen, bestehen gegen eine Zusammenrechnung der Beschwerdewerte keine durchgreifenden Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 10. November 1988 - III ZR 63/87 - WM 1989, 324).
  • BGH, 12.02.1976 - III ZR 184/73

    Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks - Wertminderung infolge des …

    Auszug aus BGH, 17.01.1991 - III ZR 94/90
    Flächennutzungspläne aber vermögen eine eigentumsrechtlich verfestigte Rechtsposition im Sinne eines Anspruchs auf jederzeitige Bebaubarkeit nicht zu begründen (Senatsurteil vom 12. Februar 1976 - III ZR 184/73 - DVBl 1976, 774, 775) [BGH 12.02.1976 - III ZR 184/73] .
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 20/92

    Ausgleichsanspruch nach Saarländischem Naturschutzgesetz

    Es liegt nahe, daß die Baulandgerichte über diesen Teil des Antrages nicht in der Sache entscheiden durften, wenn es insoweit am zwingenden gesetzlichen Erfordernis eines Vorschaltverfahrens nach der - irrevisiblen - Vorschrift des § 37 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 SNG fehlte (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 128/73 - NJW 1976, 1264, 1265 f; Senatsbeschluß vom 17. Januar 1991 - III ZR 94/90 -, insoweit in BGHR BauGB § 42 Abs. 1 - Nutzung, zulässige 2 nicht abgedruckt).
  • OLG Hamm, 23.11.2023 - 16 U 4/22

    Enteignungsentschädigung, Anbauverbotszone, Nassauskiesung, Abbauerwartungsland

    Dementsprechend vermittelt eine Leitplanung der gegenständlichen Art keine eigentumsrechtlich verfestigte Rechtsposition (vgl. zum Flächennutzungsplan: BGH, Beschluss vom 17. Januar 1991 - III ZR 94/90 - Senat, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U (Baul.) 5/06-, Rn.15 ff., jeweils juris).
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