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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1956 - III ZR 95/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,5289
BGH, 19.11.1956 - III ZR 95/55 (https://dejure.org/1956,5289)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1956 - III ZR 95/55 (https://dejure.org/1956,5289)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1956 - III ZR 95/55 (https://dejure.org/1956,5289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1957, 605
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1953 - III ZR 270/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.11.1956 - III ZR 95/55
    Den Notar, der einen Vertrag über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beurkundet hat der jetzt erkennende Senat im Urteil vom 29. Oktober 1953 - III Z-R 270/52 - (TM Nr. 2 zu § 21 ReichsNotO, DNotZ 1954, 329) auf Grund seiner Urkundstätigkeit in keinem Falle auf Grund seiner Stellung in der Rechtspflege unter besonderen Umständen zu einer Belehrung der Gesellschafter darüber für verpflichtet erklärt daß erst mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche entsteht und die Beschränkung der Haftung eintritt.
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Allerdings besteht diese Belehrungspflicht nur dann, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falles Anlaß zu der Vermutung haben muß, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewußt ist (vgl. RGZ 149, 286, 293; BGH Urteile vom 19. November 1956 - III ZR 95/55 - LM RNotO Nr. 8 zu § 21 und vom 30. Januar 1961 - III ZR 215/59 - VersR 1961, 349, 352 sowie vom 1. Juli 1969 - VI ZR 31/68 - VersR 1969, 902).
  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 168/66

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Verwaltung und Bebauung von Grundstücken - Anspruch …

    Dagegen erstreckt sich die mit dem Beurkundungsgeschäft verbundene Belehrungspflicht nicht über die Klarlegung und Gestaltung des Parteiwillens hinaus auf außerhalb der Beurkundung liegende Rechtsverhältnisse und Rechtsbedürfnisse (BGH Urteil von 19. November 1956 - III ZR 95/55 - LM Nr. 8 zu § 21 RNotO).
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