Rechtsprechung
| BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sorgfaltspflicht des beauftragten Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung von Fristen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch den beauftragten Rechtsanwalt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 19.03.1987 - 7 U 195/86
- BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 136/84
Prüfungspflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung des …
Auszug aus BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich bei der Erteilung von Rechtsmittelaufträgen die Sorgfaltspflicht des beauftragenden Rechtsanwalts nicht im rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens erschöpft; der Rechtsanwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, muß vielmehr auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der Rechtsmittelfrist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (BGHZ 50, 82, 84; Urteile vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126 und vom 31. Mai 1976 - VII ZR 332/75 - VersR 1976, 939; Senatsbeschluß vom 30. November 1978 - III ZB 139/78 - VersR 1979, 190; Beschluß vom 17. April 1985 - IV b ZB 136/84 - VersR 1985, 738, 740 - jew. m. w. Nachw.).Die Pflicht des den Rechtsmittelauftrag erteilenden Rechtsanwalts, die Bestätigung des Beauftragten einzuholen, dient dem Zweck, sich Gewißheit zu verschaffen, ob der beauftragte Rechtsanwalt tatsächlich und rechtlich nicht verhindert und im übrigen bereit ist, das Mandat zu übernehmen (…BGH Urteil vom 31. Mai 1976 a.a.O. und Beschluß vom 17. April 1985 aaO).
- BGH, 07.02.1975 - V ZR 99/73
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unverschuldete …
Auszug aus BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich bei der Erteilung von Rechtsmittelaufträgen die Sorgfaltspflicht des beauftragenden Rechtsanwalts nicht im rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens erschöpft; der Rechtsanwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, muß vielmehr auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der Rechtsmittelfrist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (BGHZ 50, 82, 84; Urteile vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126 und vom 31. Mai 1976 - VII ZR 332/75 - VersR 1976, 939; Senatsbeschluß vom 30. November 1978 - III ZB 139/78 - VersR 1979, 190; Beschluß vom 17. April 1985 - IV b ZB 136/84 - VersR 1985, 738, 740 - jew. m. w. Nachw.).Auch ohne solche Vorkehrungen wäre Rechtsanwältin R. ihrerseits gehalten gewesen, diese Bestätigung - notfalls telefonisch (BGH Urteil vom 7. Februar 1975 aaO) - einzuholen.
- BGH, 29.03.1982 - II ZB 2/82
Berufungsfrist - Übersendungsauftrag - Berufungsanwalt - Zustellungsdatum - …
Auszug aus BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87
Vergeblich beruft sich die Beklagte zur Begründung ihres Wiedereinsetzungsgesuchs auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1982 - II ZB 2/82 - VersR 1982, 655.Diese Fragen waren in der Sache II ZB 2/82 bereits geklärt; die Beteiligten hatten schon vor Erlaß des landgerichtlichen Urteils abgesprochen, daß der zweitinstanzliche Rechtsanwalt nach Übersendung eines klageabweisenden Urteils Berufung einlegen sollte.
- BGH, 31.05.1976 - VII ZR 332/75
Berufungsaufträge - Sorgfaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Instanz - …
Auszug aus BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich bei der Erteilung von Rechtsmittelaufträgen die Sorgfaltspflicht des beauftragenden Rechtsanwalts nicht im rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens erschöpft; der Rechtsanwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, muß vielmehr auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der Rechtsmittelfrist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (BGHZ 50, 82, 84; Urteile vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126 und vom 31. Mai 1976 - VII ZR 332/75 - VersR 1976, 939; Senatsbeschluß vom 30. November 1978 - III ZB 139/78 - VersR 1979, 190; Beschluß vom 17. April 1985 - IV b ZB 136/84 - VersR 1985, 738, 740 - jew. m. w. Nachw.).Die Pflicht des den Rechtsmittelauftrag erteilenden Rechtsanwalts, die Bestätigung des Beauftragten einzuholen, dient dem Zweck, sich Gewißheit zu verschaffen, ob der beauftragte Rechtsanwalt tatsächlich und rechtlich nicht verhindert und im übrigen bereit ist, das Mandat zu übernehmen (BGH Urteil vom 31. Mai 1976 a.a.O. …und Beschluß vom 17. April 1985 aaO).
- BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich bei der Erteilung von Rechtsmittelaufträgen die Sorgfaltspflicht des beauftragenden Rechtsanwalts nicht im rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens erschöpft; der Rechtsanwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, muß vielmehr auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der Rechtsmittelfrist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (BGHZ 50, 82, 84; Urteile vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126 und vom 31. Mai 1976 - VII ZR 332/75 - VersR 1976, 939; Senatsbeschluß vom 30. November 1978 - III ZB 139/78 - VersR 1979, 190; Beschluß vom 17. April 1985 - IV b ZB 136/84 - VersR 1985, 738, 740 - jew. m. w. Nachw.). - BGH, 30.11.1978 - III ZR 139/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist - …
Auszug aus BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich bei der Erteilung von Rechtsmittelaufträgen die Sorgfaltspflicht des beauftragenden Rechtsanwalts nicht im rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens erschöpft; der Rechtsanwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, muß vielmehr auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der Rechtsmittelfrist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (BGHZ 50, 82, 84; Urteile vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126 und vom 31. Mai 1976 - VII ZR 332/75 - VersR 1976, 939; Senatsbeschluß vom 30. November 1978 - III ZB 139/78 - VersR 1979, 190; Beschluß vom 17. April 1985 - IV b ZB 136/84 - VersR 1985, 738, 740 - jew. m. w. Nachw.).
- BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88
Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß sich bei der Erteilung von Rechtsmittelaufträgen die Sorgfaltspflicht des beauftragenden Rechtsanwalts nicht im rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens erschöpft; der Rechtsanwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, muß vielmehr auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (vgl. BGHZ 50, 82, 84; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1987 - III ZR 97/87, BGHR ZPO § 233 - Rechtsmittelauftrag 3 m.w.Nw.; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 21. Januar 1981 - VIII ZB 52/80, VersR 1981, 354; v. 3. Juni 1981 - VIII ZB 33/81, VersR 1981, 851). - BGH, 03.12.1992 - LwZR 6/92
Hemmung der Rechtsmittelbegründungsfrist durch Gerichtsferien in streitigen …
Sinn der eingangs ausgeführten Überwachungspflicht ist es aber, sicherzustellen, daß der Rechtsmittelanwalt den Auftrag auch wirklich übernommen hat (BGH, Beschl. v. 25. Juni 1987, III ZR 97/87, BGHR ZPO § 233 - Rechtsmittelauftrag 3). - BGH, 16.07.1997 - XII ZB 64/97
Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung …
Er muß vielmehr auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (BGHZ 50, 82, 84; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1987 - III ZR 97/87 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 3).
- BGH, 02.10.1991 - XII ZB 62/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Ein Rechtsanwalt, der einen Rechtsmittelauftrag erteilt, hat jedenfalls dafür zu sorgen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der Rechtsmittelfrist bestätigt; insbesondere muß er den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (BGH, Beschluß vom 25. Juni 1987 - III ZR 97/87 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 3). - BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 52/88
Vergewisserung über die Übernahme des Mandats nach der Absendung des …
Dies entspricht gefestigter Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 1987 - III ZR 97/87 - BGHR ZPO Rechtsmittelauftrag 3, vom 7. Juni 1984 - I ZB 3/84 - VersR 1984, 788; vom 8. Juni 1982 - VI ZB 3/82 - VersR 1982, 1192; vom 22. April 1982 - VII ZB 4/82 - VersR 1982, 755; vom 19. September 1979 - V ZB 13/79 - VersR 1980, 186; vom 19. Februar 1979 - II ZB 13/78 - VersR 1979, 573, jeweils bereits mit Nachweisen aus der älteren Rechtssprechung). - BGH, 02.12.1992 - XII ZB 133/92
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 50, 82, 84; 105, 116; BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 3; Senatsbeschluß VersR 1984, 166, jeweils m.w.N.) erfüllt der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags seine Sorgfaltspflichten nicht schon dadurch, daß er den Auftrag rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt oder erteilen läßt; vielmehr muß er auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Anwalt die Übernahme des Mandats noch innerhalb dieser Frist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang der Bestätigung überwachen. - BGH, 13.10.1988 - V ZB 18/88
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich der Überwachung eines mit der …
Dabei ist es in der Regel auch notwendig, ein entsprechendes Verhalten des Büropersonals durch geeignete Anleitungen oder Anweisungen sicherzustellen (vgl. BGHZ 50, 82; BGH Beschlüsse v. 30. November 1978, III ZR 139/78, VersR 1979, 190; v. 17. Mai 1982, VII ZB 25/81, VersR 1982, 950; v. 8. Juni 1982, VI ZB 3/82, VersR 1982, 1192; v. 16. Juni 1982, IVa ZB 2/82, VersR 1982, 879, 880; v. 30. November 1983, IVb ZB 110/83, VersR 1984, 166, 167; v. 7. Juni 1984, I ZB 3/84, VersR 1984, 788, 789; v. 25. Juni 1987, III ZR 97/87, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 3).
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