Rechtsprechung
| RFH, 26.08.1936 - III e A 45/36 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 04.09.1959 - III 286/57 U
Unterlassung eines Hinweises an den Steuerpflichtigen auf die Verböserungsabsicht …
Während die ältere Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (vgl. u.a. Urteil II A 545/21 vom 14. März 1922, Slg. Bd. 8 S. 344) eine solche Pflicht bejahte, hat das Urteil III e A 45/36 vom 26. August 1936 (RStBl 1936 S. 1078) unter Berufung auf § 1 StAnpG und die damals herrschende Rechtsanschauung das Interesse an einer richtigen Erfassung der steuerpflichtigen Tatbestände in den Vordergrund gestellt und gemeint, ein Steuerpflichtiger könne sich nicht beschwert fühlen, wenn er zu einer Steuer herangezogen werde, die er nach dem Gesetz schulde. - BFH, 01.12.1961 - VI 264/61 U
Zurückweisung eines Einspruchs durch das Finanzgerichts bei verbösertem …
Der Reichsfinanzhof, der zunächst bei Unterlassung des Verböserungshinweises die Zurückverweisung für geboten gehalten hat, hat diese Rechtsprechung, wie das Finanzgericht zutreffend ausführt, mit Rücksicht auf die Regelung des § 284 Abs. 1 AO später aufgegeben, die Zurückverweisung also für unzulässig erklärt (Urteil III e A 45/36 vom 26. August 1936, RStBl 1936 S. 1078).
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