Rechtsprechung
OLG Köln, 03.01.2013 - III-1 RBs 333/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Verurteilung wegen Vorsatzes trotz fehlender Angaben im Bußgeldbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 71 Abs. 1; StPO § 265
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verurteilung wegen Vorsatzes anstelle der im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Fahrlässigkeit
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise
Auszug aus OLG Köln, 03.01.2013 - 1 RBs 333/12
Bei Anlegung strenger Maßstäbe kann daher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Betroffene sich anders und erfolgreicher hätte verteidigen können oder seinen Einspruch zurückgenommen hätte (zu vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.2006 - 1 Ss 25/06 - zitiert nach [...]).". - OLG Jena, 18.03.2004 - 1 Ss 40/04
Auszug aus OLG Köln, 03.01.2013 - 1 RBs 333/12
Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz bedeuten muss, (SenE v. 21.03.2001 2 Ss 98/01 Z - SenE v. 29.09.2003 - Ss 422/03 Z - SenE v. 13.04.2005 - 8 Ss-OWi 97/05 - OLG Jena VRS 107, 289 [290]).
- OLG Köln, 03.09.2013 - 1 RBs 255/13
Gerichtliche Hinweispflicht bei Verhängung eines bislang im Bußgeldbescheid nicht …
Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 87, 203 f.; Thüringer OLG, NZV 2010, 311 f. - jeweils zitiert über juris; bzgl. der Änderung von Fahrlässigkeits- auf Vorsatztat auch OLG Köln vom 03.01.2013 - III-1 RBs 333/12 - ).