Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.03.2009 - 1 Ws 119/09 H   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20918
OLG Nürnberg, 12.03.2009 - 1 Ws 119/09 H (https://dejure.org/2009,20918)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.03.2009 - 1 Ws 119/09 H (https://dejure.org/2009,20918)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. März 2009 - 1 Ws 119/09 H (https://dejure.org/2009,20918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausschließliche Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde: Anordnung der Unterbrechung der Strafhaft zur Vollstreckung von Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für die Unterbrechung der Strafhaft zur Vollstreckung von Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 126 Abs. 1; ; StPO § 126 Abs. 2; ; StPO § 451; ; StVollzG § 122

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit für die Unterbrechung der Strafhaft zur Vollstreckung von Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 953 Js 16215/08
  • OLG Nürnberg, 12.03.2009 - 1 Ws 119/09 H
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - III-1 Ws 119/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,75293
OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - III-1 Ws 119/09 (https://dejure.org/2009,75293)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2009 - III-1 Ws 119/09 (https://dejure.org/2009,75293)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 2009 - III-1 Ws 119/09 (https://dejure.org/2009,75293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07

    Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 1 Ws 119/09
    Nach dem vorstehend zu a) geschilderten Ergebnis der Ermittlungen hat der Beschuldigte seine eigenen Einkünfte - inklusive der durch seinen Verstoß gegen § 266a StGB erzielten Beitragsersparnis (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163 zur grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 73 Abs. 3 StGB auf einen ähnlich gelagerten Fall der Verschiebung von Vermögen inklusive deliktisch ersparter Steuervorteile) - unentgeltlich auf die Konten des Arrestbeteiligten weitergeleitet, mithin in dessen Vermögen überführt.

    Da eine Verfallsanordnung gegen Dritte auf das gemäß § 73 Abs. 3 StGB Erlangte oder dessen Wert beschränkt ist, kommt auch ein dinglicher Arrest nur insoweit in Betracht, als konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächlich erfolgte Vermögensverschiebung vom Täter an den Dritten vorliegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163).

    Hierbei sind nicht nur die Belange des Opferschutzes und die Höhe des entstandenen Schadens zu berücksichtigen, sondern auch die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, sowie die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Arrestbeteiligten und der Verdachtsgrad, wobei auch § 111b Abs. 3 StPO mittelbare Anknüpfungspunkte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit bietet (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163 f; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173).

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 1 Ws 119/09
    Nach der hierzu grundlegenden Rechtsprechung des BGH (BGHSt 45, 235 ff) sind diese Tatbestandsmerkmale bereits dann erfüllt, wenn der Täter im Zusammenhang mit der Tat - sei es auch nur faktisch - im Interesse des Dritten gehandelt hat und darüber hinaus ein Bereicherungszusammenhang zwischen der Tat und dem Vorteilseintritt bei dem Dritten besteht.
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung

    Zwar kann solches unter Umständen auch dann angenommen werden, wenn das Erlangte vor der Weiterleitung an den Dritten mit legalem Vermögen vermischt worden ist (vgl. OLG Hamburg, wistra 2005, 157) oder wenn es - wie hier - lediglich aus ersparten Aufwendungen besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. April 2009 - 1 Ws 119/09).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Zwar kann solches unter Umständen auch dann angenommen werden, wenn das Erlangte vor der Weiterleitung an den Dritten mit legalem Vermögen vermischt worden ist (vgl. OLG Hamburg wistra 2005, 157) oder wenn es - wie hier - lediglich aus ersparten Aufwendungen besteht (vgl. OLG Düsseldorf Beschl. v. 2.4. 2009 - 1 Ws 119/09).
  • OLG Rostock, 13.05.2013 - Ws 61/13

    Verfall des Wertersatzes: Anordnung gegen einen Drittbegünstigten

    In solchen Fällen verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine besonders sorgfältige Prüfung und Qualität des Verdachtsgrades sowie eine Abwägung des (fortdauernden) Sicherstellungsinteresse des Staates mit der Eigentumsposition der Drittbetroffenen (BVerfG, Beschluss vom 29.05.2006 - 2 BvR 820/06 bei juris Rdn. 23 = NStZ 2006, 639; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2007 - 2 Ws 308/07 = NStZ 2008, 413 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2009 - III-1 Ws 119/09, 1 Ws 119/09, Rdz. 18 in juris; BGH NStZ-RR 2007, 109 f.; BGHR StGB § 73c Härte 11).
  • OLG Hamm, 26.02.2013 - 1 Ws 534/12

    Anordnung eines Arrests zur Sicherung von Wertersatzverfall bei

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 02. April 2009 (III-1 Ws 119/09), durch welchen die weitere Beschwerde des Arrestbeteiligten, des Vaters des Beschuldigten, in einem wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (Tatzeit 2004 bis 2007) geführten Ermittlungsverfahren überwiegend verworfen wurde.
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