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| OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - III-2 Ws 480/17 |
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In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 5 U 92/17
Achenbach zu 16,1 Mio EUR Schadensersatz verurteilt
OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17Helge Achenbach bleibt in Strafhaft
LG Essen, 16.03.2015 - 56 KLs 10/14Kunstberater Achenbach vor Gericht
Helge Achenbach
Verfahrensgang
- LG Essen, 16.03.2015 - 56 KLs 10/14
- OLG Hamm, 05.05.2015 - 5 Ws 144/15
- BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15
- OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - III-2 Ws 480/17
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- OLG Köln, 31.03.2014 - 2 Ws 103/14
Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Erforderlich ist, dass sie die Strafaussetzung trotz des Unrechtsgehalts der Tat als nicht unangebracht und den strafrechtlich geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2015, 189), wobei das Gericht, anders als im Rahmen von § 57Abs. 1 StGB, alle Strafzwecke einschließlich von Gesichtspunkten der Generalprävention und der Verteidigung der Rechtsordnung berücksichtigen kann (…vgl. OLG Köln a. a. O.).Ein regelgerechtes Vollzugsverhalten wird bereits für eine positive Sozialprognose gefordert und erst durch das Hinzutreten zusätzlicher für den Verurteilten sprechender Tatsachen zu einem aussagekräftigen Indiz, das eine Halbstrafenaussetzung rechtfertigen kann(vgl. OLG Köln NStZ-RR 2015, 189).
- OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Ws 473/11
Entgegenstehende generalpräventive Erwägungen bei der Reststrafenaussetzung für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Rn. 12 Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungs-gründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris;… Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57 Rdn. 29).Zwar kann die Bedeutung einzelner ungünstiger Gesichtspunkte abnehmen, nachdem der Halbstrafenzeitpunkt schon weit überschritten ist(vgl. insoweit OLG Köln NStZ-RR 2011, 387). Jedoch müssen auch in diesem Fall im Grundsatz besondere Umstände im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen.
- KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
Voraussetzungen einer Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der Hälfte einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Rn. 12 Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungs-gründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris;… Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57 Rdn. 29).Rn. 24 Bei der Gesamtabwägung kann hier auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass angesichts des von dem Verurteilten verursachten hohen Schadens und einesgänzlich fehlenden Bemühens um eine Schadenswiedergutmachung im Verhältnis zur Familie des Geschädigten B A eine Strafaussetzung zur Bewährung bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe in besonderem Maße auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue beeinträchtigen würde (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris).
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Dabei ist auch darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten können (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 -5 Ws 425/97 - juris). - OLG München, 08.03.2016 - 3 Ws 140/16
Besondere Umstände als Voraussetzung für Reststrafaussetzung nach Verbüßung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Rn. 12 Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungs-gründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris;… Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57 Rdn. 29). - BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70
Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Dabei ist auch darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten können (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 -5 Ws 425/97 - juris). - OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12
Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Eine besondere Bedeutung kommt ihnen jedoch nicht mehr zu, da sie bereits maßgeblich zu der angesichts der Tatschwere noch als vergleichsweise milde anzusehenden Bestrafung geführt haben (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 - juris). - OLG Karlsruhe, 07.09.2005 - 1 Ws 167/05
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Die Umstände müssen die Tat, ihre Auswirkungen bzw. die Entwicklung der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt vergleichbarer Fallgestaltungen so deutlich abheben und in einem so milden Licht erscheinen lassen, dass eine Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 2 Ws 661/12 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2005- 1 Ws 167/05 - juris). - KG, 09.07.1997 - 5 Ws 425/97
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Dabei ist auch darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten können (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 -5 Ws 425/97 - juris).
- OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19
Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung und Begriff der besonderen Umstände …
Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189). - OLG Hamm, 09.02.2023 - 3 Ws 21/23
Besondere Umstände nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei Dauer einer Freiheitsstrafe …
Jedoch kommt ihnen nur eine abgeschwächte Bedeutung zu, weil sie sich bereits maßgeblich auf die Höhe der verhängten Strafe ausgewirkt haben (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 -, BeckRS 2012, 18149; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-2 Ws 480/17 -, BeckRS 2017, 143271 Rn. 13). - OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 2 Ws 181/20
Strafaussetzung: positiver Vollzugsverlauf als besonderer Umstand im Sinne von § …
Rn. 7 a) Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (Senat, Beschlüsse vom 28.11.2017 - 2 Ws 356/17 - und vom 18.9.2018 - 2 Ws 252/18 [ beide n.v.] ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017 - III-2 Ws 480/17 -, juris; OLG München NStZ 2016, 677;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 57 Rn. 29;… MüKo-Groß, StGB, 4. Aufl., § 57 Rn. 26;… Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 57 Rn. 23b m.w.N.).
- OLG Jena, 12.03.2020 - 1 Ws 60/20
Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erstverbüßerprivileg trotz Verbüßung …
Als "besondere Umstände" im Sinne dieser Bestimmung sind solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben, so dass eine Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen möglich erscheint (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.02.2019, Az. 1 Ws 1/19, m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2017, Az. III-2 Ws 480/17, m. w. N., bei juris). - OLG Brandenburg, 25.06.2025 - 1 Ws 77/25
Strafaussetzung zur Bewährung bereits nach Verbüßen von etwas mehr als der Hälfte …
Als "besondere Umstände" im Sinne des § 57 Abs. 2 Ziff. 2 StGB sind solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-2 Ws 480/17, R. 9, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 05. August 2011 - 2 Ws 473/11, Rz. 6, juris; OLG München…, Beschluss vom 08. März 2016 - 3 Ws 140/16, Rz. 16, juris; KG…, Beschluss vom 17. März 2017 - 2 Ws 67/17, Rz. 5, juris;… Fischer, StGB, 72. Auflage, zu § 57, Rz. 29). - LG Neuruppin, 20.05.2025 - 17 StVK 53/25 Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189).
- LG Hamburg, 20.02.2020 - 607 StVK 597/19
Erstverbüßerprivileg bei Strafaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: …
Als besondere Umstände im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind solche anzusehen, die über eine positive Legalprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017 - III-2 Ws 480/17 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17.0.2017 - 5 Ws 67/17 - juris).
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