Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.10.2017 - III-2 Ws 673/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Zusätzliche Verfahrensgebühr, Nichteröffnung, Wiederaufnahme des Verfahrens
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Burhoff online
Zusätzliche Verfahrensgebühr, "Wiederaufnahme" des Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG VV Nr. 4141
Entstehung der Gebühr RVG VV Nr. 4141 trotz späterer Fortführung des Verfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einstellung/Nichteröffnung und Wiederaufnahme: Trotzdem zusätzliche Verfahrensgebühr?
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.08.2017 - 111 Qs 70/17
- OLG Köln, 18.10.2017 - III-2 Ws 673/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10
Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung …
Auszug aus OLG Köln, 18.10.2017 - 2 Ws 673/17
Rn. 14 Im Ausgangspunkt ist der Auffassung der Bezirksrevisorin zuzustimmen, dass die in Streit stehende "Befriedungsgebühr" den Zweck verfolge, Hauptverhandlungen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2011, 3166; Fischer NJW 2012, 265).Die zitierte Entscheidung BGH AGS 2011, 419, die u.a. ausdrücklich die Entscheidung des Senats vom 24.01.2006 (2 Ars 9/06) bestätigt, betrifft eine andere Fallkonstellation, nämlich die in schon laufender Hauptverhandlung erfolgte Einstellung nach § 153a StPO, während vorliegend die entscheidenden Maßnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts - jeweils - im Vorfeld der Hauptverhandlung erfolgten, diese also nach Auffassung der Beteiligten grundsätzlich vermeiden sollten.
- OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06
Berücksichtigung von Überzahlungen der gesetzlicher Gebühren bei der Bewilligung …
Auszug aus OLG Köln, 18.10.2017 - 2 Ws 673/17
Die zitierte Entscheidung BGH AGS 2011, 419, die u.a. ausdrücklich die Entscheidung des Senats vom 24.01.2006 (2 Ars 9/06) bestätigt, betrifft eine andere Fallkonstellation, nämlich die in schon laufender Hauptverhandlung erfolgte Einstellung nach § 153a StPO, während vorliegend die entscheidenden Maßnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts - jeweils - im Vorfeld der Hauptverhandlung erfolgten, diese also nach Auffassung der Beteiligten grundsätzlich vermeiden sollten. - LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11
Rechtsanwaltsvergütung: Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Aufhebung des …
Auszug aus OLG Köln, 18.10.2017 - 2 Ws 673/17
Rn. 18 Auch hier gilt, dass dem Entstehen der Gebühr nach zutreffender Ansicht nicht entgegen steht, dass die gebührenauslösende Entscheidung auf die fristgerecht eingelegte Beschwerde aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt wurde (…so auch: Burhoff, a.a.O., Rn. 43;… Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, Rn. 5; AG Tiergarten VRR 2014, 160; a.A.: LG Potsdam, 20.04.2012 - 24 Qs 64/11;… Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Rn. 3).
- AG Koblenz, 31.03.2020 - 33 Ds 2010 Js 19175/19
Vorläufige Einstellung, Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, zusätzliche …
Gleichwohl wird angenommen, dass auch die Einstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO eine nicht nur vorläufige Einstellung i. S. d. Nr. 4141 Abs. 1 Ziff. 1 VV RVG ist (vgl. OLG Köln 18.10.2017 - III-2 Ws 673/17; LG Saarbrücken 06.03.2015 - 4 KLs 22/13; OLG Stuttgart 08.03.2010 - 2 Ws 29/10;… Kremer in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10 Aufl. VV 4141, Rn. 12;… Burhoff in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 24. Aufl., VV 4141, Rn. 17).
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