Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.09.2012 - III-3 Ws 249/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
§ 140 StPO
Pflichtverteidiger, Beiordnung, Revisionsbegründung - openjur.de
Pflichtverteidiger, Revisionsverfahren; Revisionsbegründungsschrift
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 140 Abs. 2
Pflichtverteidiger, Revisionsverfahren; Revisionsbegründungsschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2
Pflichtverteidiger; Revisionsverfahren; Revisionsbegründungsschrift - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold - 4 Ns 136/12
- OLG Hamm, 13.09.2012 - III-3 Ws 249/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für …
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 3 Ws 249/12
Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers zum Zwecke der Mitwirkung bei der Erstellung einer Revisionsbegründungsschrift (im Anschluss an KG, NStZ 2007, 663).Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigerbestellung nach dieser Vorschrift ohne Berücksichtigung der mit der Abfassung einer Revisionsbegründungsschrift verbundenen Schwierigkeiten nicht vor - dies hat das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend dargelegt -, kann die Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung nicht allein mit dem Argument bejaht werden, das Revisionsrecht sei für einen Angeklagten zu kompliziert (KG, NStZ 2007, 663).
- LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen …
Zwar rechtfertigt allein die besondere Schwierigkeit des Revisionsverfahrens keine Beiordnung, weil ein Angeklagter die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten erklären kann (OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, III-3 Ws 249/12, Rn. 2; KG…, Beschluss vom 08.08.2006, 2 AR 76/06, 5 Ws 284/06, 5 Ws 348 - 355/06, juris, Rn. 8) und auf diese Weise die erforderliche Unterstützung bei der Erfüllung der Darlegungsanforderungen erfährt (hierzu: BVerfG…, Beschluss vom 10.10.2012, 2 BvR 1095/12, juris, Rn. 9).
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