Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.03.2018 - III-5 Ws 66/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Bedingte Entlassung; fehlende günstige Sozialprognose bei Entweichen aus dem Vollzug und unbearbeiteter Alkoholproblematik - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Berücksichtigung des Entweichens aus dem Vollzug bei der Sozialprognose - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 11.10.2013 - 51 KLs 75 Js 50/13
- LG Essen, 11.10.2013 - I StVK 1949/17
- OLG Hamm, 06.03.2018 - III-5 Ws 66/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ws 635/07
Prüfungsmaßstab für eine bedingte Entlassung
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 5 Ws 66/18
Bei der zu treffenden Prognoseentscheidung ist daher eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des bereits erlittenen Vollzuges sowie dem Resozialisierungsinteresse der Verurteilten einerseits und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit auf der anderen Seite erforderlich (…Fischer, StGB, 65 Aufl. 2018, § 57, Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 05. November 2017 - 3 Ws 635/07). - OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99
Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 5 Ws 66/18
Ein - vertretbares - Restrisiko wird sich wie bei jeder Prognoseentscheidung allerdings nie ausschließen lassen (OLG Hamm NJW 1999, 2453). - OLG Hamm, 13.04.2017 - 3 Ws 144/17
Aussetzung; Restfreiheitsstrafe; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 5 Ws 66/18
Verbleibende Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose gehen dabei zu Lasten der Verurteilten (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, Beschluss vom 13. April 2017 - 3 Ws 144/17). - OLG Hamburg, 19.12.2007 - 3 Ws 187/07
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 5 Ws 66/18
Rn. 17 Vorliegend spricht weiterhin aber auch die weitestgehend unbearbeitete Alkoholproblematik und damit ein erheblicher charakterlicher Mangel der Verurteilten gegen die bedingte Entlassung (zu vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Dezember 2007, 3 Ws 187/07, KG, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 03.06.2020 - 5 Ws 140/20
Zwei-Drittel-Strafe
Bereits das Entweichen aus dem Vollzug stellt einen schwerwiegenden Angriff auf die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt dar, mit der Folge, dass in derartigen Fällen zumindest regelmäßig eine günstige Sozialprognose nicht gestellt werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2018 - III-5 Ws 66/18 -, juris).
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