Rechtsprechung
| OLG Rostock, 27.07.1995 - 1 U 247/94 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- archive.org
- UNILEX (Volltext/Auszüge)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Art. 1 Abs. 1 Buchst. b, Art. 4 Buchst a, Art. 45 Abs. 1 Buchst. b, Art. 53, 54 CISG. Sachlicher Regelungsbereich des CISG - Kaufpreiszahlungspflicht - keine Schadensersatzpflicht des Verkäufers
- cisg-online.org
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 30.06.1994 - 4 O 160/94
- OLG Rostock, 27.07.1995 - 1 U 247/94
Papierfundstellen
- IPRax 2000, 230
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 14.10.2002 - 16 U 77/01
Voraussetzungen des Rechts auf Vertragsaufhebung
Zur Höhe, für die nach überwiegender Meinung, insbesondere durchgängiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die subsidiär geltenden nationalen Regelungen maßgeblich sind (vgl. z. B. OLG Rostock IPrax 2000, 230;… Schlechtriem/Bacher, a.a.O. Art. 78 Rdn. 27 ff. mit Nachweisen zum Meinungsstand), ist italienisches Recht anzuwenden. - OLG Dresden, 23.10.2000 - 2 U 1181/00 (1.4) Diese Wirkungen des Schreibens der A. M. GmbH & Co. KG vom 24.08.1998 hatte der Senat am unvereinheitlichten deutschen Recht zu messen, da sich das CISG zu den - dem materiellen Recht zugehörigen - beweisrechtlichen Konsequenzen von Tatsachenanerkenntnissen nicht verhält und damit insoweit auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze des nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB maßgeblichen nationalen Recht zurückzugreifen ist (vgl. OLG Rostock IPRax 2000, 230 [231]; OLG Düsseldorf IPRspr. 1996 Nr. 37; OLG Stuttgart RIW 1995, 943 [944]).
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