Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.10.2008 - 9 LA 159/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gebührenpflicht des Grundstückseigentümers für die Niederschlagswasserbeseitigung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Heranziehung zu einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung bei lediglicher Ableitung des Wassers über ein kurzes Teilstück in ein öffentliches Gewässer; Fehlende Verbindung des Wasserabflusses mit dem übrigen Kanalnetz der Gemeinde als Grund für die Befreiung ...
- Judicialis
NKAG § 5 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NKAG § 5 Abs. 1 S. 1
Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung: Abwasserbeseitungsanlagen; Anschlussleitungen; Gebühr; Gebührenpflicht; Leitungsnetz; Niederschlagswasser - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Niederschlagswassergebühr bei vom Netz getrennter Leitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heranziehung zu einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung bei lediglicher Ableitung des Wassers über ein kurzes Teilstück in ein öffentliches Gewässer; Fehlende Verbindung des Wasserabflusses mit dem übrigen Kanalnetz der Gemeinde als Grund für die Befreiung ...
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 21.11.2007 - 8 A 81/07
- OVG Niedersachsen, 27.10.2008 - 9 LA 159/08
Papierfundstellen
- IR 2009, 21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 18.12.2006 - 23 ZB 06.2956
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2008 - 9 LA 159/08
Denn zu den zentralen Abwasseranlagen im Sinne von § 2 Abs. 6 a ABS zählen - unabhängig von ihrer Ausgestaltung im Einzelnen - alle Abwasser führenden Leitungen, die von der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht gewidmet worden sind und bereitgehalten werden (ebenso BayVGH, Beschluss vom 18.12.2006 - 23 ZB 06.2956 - zitiert nach Juris für einen "unter der gemeindlichen Straße hindurchführenden Regenwasserkanal", der das Regenwasser "dem natürlichen Wasserkreislauf (... bach) zuführt").
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 2 S 2096/18
Begriff der öffentlichen Abwasseranlage
Dementsprechend stellen auch die gemeindlichen Regenwasserkanalisationsanlagen, bei denen das in ihnen gesammelte Wasser dem natürlichen Vorfluter und damit dem natürlichen Wasserkreislauf endgültig übergeben wird, ohne dass vorher noch eine weitere Behandlung (Ableiten durch gemeindliche Sammelkanäle oder Reinigen in einem Klärwerk) erfolgt, Teile der Abwassereinrichtung dar (…vgl. Senatsurteil vom 18.05.1989, a.a.O., Rn. 23;… ebenso: Senatsurteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 -, juris, Rn. 38;… Senatsbeschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10 -, juris, Rn. 28 sowie NdsOVG, Beschluss vom 27.10.2008 - 9 LA 159/08 -, juris, Leitsatz).(…vgl. Senatsbeschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10 -, juris, Rn. 29; OVG NRW…, Beschluss vom 15.11.2007 - 9 A 281/05 -, juris, Rn. 2; NdsOVG, Beschluss vom 27.10.2008 - 9 LA 159/08 -, juris, Leitsatz;… Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 57. EL Sept. 2017, § 6, Rn. 349c; Gössl, in: ders./Reif, KAG BW, Stand: Nov. 2015, § 17, Gz. 3.2; ebenso BayVGH…, Beschluss vom 18.12.2006 - 23 ZB 06.2956 -, juris, Rn. 8 für einen Anschlussbeitrag).
- OVG Niedersachsen, 18.08.2015 - 9 LA 1/14
Abwasser; Abwasseranlage; Abwassergebühr; Eigentum; Entwässerungseinrichtung; …
Denn hier kommt der Widmungswille der Beklagten - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt - jedenfalls darin hinreichend zum Ausdruck, dass sie in §§ 1 Abs. 1 b), 2 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 a) ABS den Umfang der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage eindeutig bestimmt und damit zu erkennen gegeben hat, dass die davon umfassten Leitungen und sonstigen Entwässerungseinrichtungen zur öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gehören und dem Zweck der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung dienen sollen (vgl. Senatsbeschluss vom 27.10.2008 - 9 LA 159/08 - Rn. 4 in juris und OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24.6.2015 - 4 L 32/15 - Rn. 11 in juris; hierin liegt auch der Unterschied zu dem Fall, der dem vom Kläger angeführten Senatsbeschluss vom 22.2.2008 - 9 LA 251/08 - zu Grunde gelegen hat, da dort die u. a. über ein Nachbargrundstück geführte und in ein Gewässer mündende Rohrleitung nach dem Satzungsrecht der Gemeinde nicht Bestandteil der zentralen öffentlichen Abwasseranlage für die Niederschlagswasserbeseitigung gewesen ist).als Vorfluter münden, der Gebührenpflicht des Klägers entgegen (vgl. hierzu im Einzelnen den Senatsbeschluss vom 27.10.2008 - 9 LA 159/08 - Rn. 4 und 5 in juris).
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
Beschwerde gegen Ablehnung der Erklärung, die Hinzuziehung des …
Umgekehrt entsteht die Gebührenpflicht der Klägerin unabhängig davon, ob der öffentliche Kanal, durch den ihr Niederschlagswasser entsorgt wird, nur eine geringe Länge aufweist und nicht mit dem übrigen Kanalnetz verbunden ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27.10.2008 - 9 LA 159/08 - IR 2009, 21; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2006 - 23 ZB 06.2956 - juris).
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