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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 18.03.2020 - 6 K 20/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11343
FG Niedersachsen, 18.03.2020 - 6 K 20/18 (https://dejure.org/2020,11343)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2020 - 6 K 20/18 (https://dejure.org/2020,11343)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2020 - 6 K 20/18 (https://dejure.org/2020,11343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG; § 34c Abs. 2 EStG
    Abziehbarkeit von ausländischen Quellensteuern auf steuerfreie Streubesitzdividenden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abziehbarkeit von ausländischen Quellensteuern auf steuerfreie Streubesitzdividenden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zur Abzugsfähigkeit ausländischer Quellensteuern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ISR 2020, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 16.07.2015 - 6 K 196/13

    Abzug ausländischer Quellensteuern auf von der Körperschaftsteuer befreiten …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2020 - 6 K 20/18
    Insoweit nimmt der Beklagte zur Begründung Bezug auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.7.2015 6 K 196/13, EFG 2015, 2200.

    Rn. 23 6. Ein Widerspruch zu der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.7.2015 6 K 196/13 bestehe nicht.

    Der Senat hält insoweit an seiner Auffassung (vgl. Urteil in dem Verfahren 6 K 196/13 a.a.O.) fest, dass die Vorschriften der §§ 4 InvStG, 34c EStG nur Regelungen über die Anrechnung auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bzw. wahlweise über den Abzug von der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage regeln, nicht dagegen über die Anrechnung auf die Gewerbesteuer bzw. den Abzug von der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage.

    Sofern eine europarechtswidrige Besteuerung gegeben wäre, wäre es vorrangig Aufgabe der Quellensteuerstaaten dafür Sorge zu tragen, dass durch den Einbehalt der Quellensteuer auf Streubesitzdividenden der freie Kapitalverkehr keine Beschränkung erfährt (siehe ausführlich Senatsurteil vom 16.7.2015, a.a.O.).

  • BFH, 17.12.2014 - I R 39/14

    Volle "Schachtelprivilegierung" im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2020 - 6 K 20/18
    Insoweit verweist die Klägerin zur weiteren Begründung auf das Urteil des BFH vom 17.12.2014 I R 39/14, BStBl II 2015, 1052.
  • BFH, 22.04.1998 - I R 109/97

    Gewerbesteuer: Teilwertabschreibung im Organkreis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2020 - 6 K 20/18
    Sie bleiben vielmehr selbständige Gewerbebetriebe, die einzeln für sich bilanzieren und deren Gewerbeerträge getrennt zu ermitteln sind (zur insoweit ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs z.B. --BFH-- Urteile vom 18. September 1996 I R 44/95, BFHE 181, 504, BStBl II 1997, 181; vom 22. April 1998 I R 109/97, BFHE 186, 443, BStBl II 1998, 748).
  • BFH, 18.09.1996 - I R 44/95

    Abzug der von einem nicht zum Organkreis gehörenden Gläubiger aufgenommenen …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2020 - 6 K 20/18
    Sie bleiben vielmehr selbständige Gewerbebetriebe, die einzeln für sich bilanzieren und deren Gewerbeerträge getrennt zu ermitteln sind (zur insoweit ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs z.B. --BFH-- Urteile vom 18. September 1996 I R 44/95, BFHE 181, 504, BStBl II 1997, 181; vom 22. April 1998 I R 109/97, BFHE 186, 443, BStBl II 1998, 748).
  • FG Hessen, 26.08.2020 - 8 K 1860/16

    Anrechnung der kanadischen Quellensteuer

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die jüngere finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Niedersächsisches FG vom 18. März 2020 - 6 K 20/18 - EFG 2020, 1009, Rev. eingelegt, Az. des BFH I R 16/20, sowie vom 16. Juli 2015 - 6 K 196/13 -, EFG 2015, 2200, rkr.).
  • BFH, 16.10.2024 - I R 16/20

    Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.03.2020 - 6 K 20/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 5 Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage gegen den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag der Klägerin wurde vom Niedersächsischen Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 18.03.2020 - 6 K 20/18 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2020, 1009) als unbegründet abgewiesen.

    Rn. 21 aa) Das FG hat eine auf einen Abzug ausländischer Steuern (§ 34c Abs. 2 EStG) gerichtete Antragsbefugnis im Grundsatz der AG (Organgesellschaft) zugestanden, da die Rechtsfolge ("Abzug") die "Ermittlung der …" (im Satzzusammenhang gelesen: "ausländischen") "Einkünfte" betrifft, die Gegenstand des "Gewinn(s) aus Gewerbebetrieb" (§ 7 Satz 1 GewStG) sind (…"Ebene der Einkünfteermittlung mit Wirkung auf die gewerbesteuerrechtliche Bemessungsgrundlage" - so Schumacher, Die Gewerbesteuer im internationalen Steuerrecht, 2020, S. 197; im Ergebnis ebenso z.B. Brandis/Heuermann/Pohl, § 26 KStG Rz 105; Pohl, Betriebs-Berater 2017, 1825, 1826; Pohl in Micker/Pohl/Oppel, Kompendium Internationales Steuerrecht, 2022, Rz 1379); insoweit ist die Rechtslage gegenüber dem im Senatsurteil vom 16.05.1990 - I R 80/87 (BFHE 160, 551, BStBl II 1990, 920) maßgeblichen Streitzeitraum (Abzug zur Ermittlung des "Gesamtbetrags der Einkünfte") geändert, was auch die Existenz des § 8 Nr. 12 GewStG erklärt (…z.B. BTDrucks 12/1108, S. 69;… Badetz in Hallerbach/Nacke/Rehfeld, Gewerbesteuergesetz, 2. Aufl., § 7 Rz 94; Keß in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 8 Nr. 12 Rz 4; Valta/Lemm in Desens/Tappe, GewStG, § 8 Rz 2171; Brandis/Heuermann/Hofmeister, § 8 GewStG Rz 720;… Pitzal in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, GewStG, 2. Aufl., § 8 Rz 1, 5;… Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 11. Aufl., § 8 Nr. 12 Rz 2; Schmitz-Herscheidt, EFG 2020, 1011, 1012) und zugleich die Änderung von Nr. 3 in R 7.1 (4) Satz 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien ("kein Abzug von § 34c EStG") durch die Finanzverwaltung (abweichend aber wohl Weiss/Brühl, ISR 2020, 225, 227 [Ermittlung der Einkünfte sei nicht gewerbesteuerrechtlicher Natur; der Gewinn aus Gewerbebetrieb sei eine Größe, die erst nach der Einkünfteermittlung feststehe], anders aber BeckOK GewStG/Weiss, § 7 Rz 253.4 [12. Ed. 01.12.2024]).

    Rn. 22 bb) Die Rechtsfrage, welcher Rechtsperson im Organkreis die Befugnis zusteht, den in (§ 4 Abs. 2 Satz 4 InvStG 2004 i.V.m.) § 34c Abs. 2 EStG angeführten "Antrag" zu stellen (s. insoweit abweichend von der Auffassung des FG z.B. Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main vom 15.01.2018, Der Betrieb --DB-- 2018, 347; BeckOK EStG/Rasch, § 34c Rz 67 [20. Ed. 01.11.2024]; Claudy, Die Unternehmensbesteuerung --Ubg-- 2017, 621, 623; jedenfalls gegen eine Kombination von Anrechnung beim Organträger einerseits und Abzugsantrag bei der Organgesellschaft andererseits Micker, ISR 2021, 428, 433 und wohl auch Weiss/Brühl, ISR 2020, 225, 227), kann offen bleiben, da die Abzugsvoraussetzungen nicht nur in der Fallkonstellation der "unverbundenen Kapitalgesellschaft" (Situation im Urteil des Niedersächsischen FG vom 16.07.2015 - 6 K 196/13, EFG 2015, 2200), sondern auch in der streitgegenständlichen Situation der Organschaft bei einem Antrag der Organgesellschaft zum Abzug im Rahmen der gewerbesteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage nicht erfüllt sind (insoweit ist der im Urteil des Niedersächsischen FG vom 16.07.2015 - 6 K 196/13, EFG 2015, 2200, Rz 169 als nicht rechtserheblich beschiedene Klägervortrag einer ungerechtfertigten Bevorteilung von Organschaften tatsächlich ohne Substanz).

    Ebenfalls kann die Frage offenbleiben, ob ein tatsächlicher Abzug bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach Maßgabe des § 8 Nr. 12 GewStG, der in einigen Fällen die Hinzurechnung anordnet (s. nur Tappe in Desens/Tappe, GewStG, § 1 Rz 55 und Valta/Lemm, ebenda, § 8 Rz 2177), faktisch ohne Wirkung bliebe (so für die streitige Situation wohl Schmitz-Herscheidt, EFG 2020, 1011, 1012; abweichend aber Weiss/Brühl, ISR 2020, 225, 228; je nach Zulässigkeit einer "organkreisweiten Betrachtung" differenzierend Micker, ISR 2021, 428, 429).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2026 - 10 K 10106/23

    Anrechnung US-amerikanischer Quellensteuer auf Kapitalerträge auf die deutsche …

    Rn. 49 d) Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. März 2020 - 6 K 20/18 - EFG 2020, 1009, Revision wurde mit Urteil vom 16.10.2024 - I R 16/20, BStBl. II 2025, 301 als unbegründet zurückgewiesen, Niedersächsisches FG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 6 K 196/13, EFG 2015, 2200, rkr.).
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