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VGH Baden-Württemberg, 28.05.1974 - IV 1229/71 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.1974 - IV 1229/71
Ein Unfall ist auch dann infolge des Dienstes eingetreten und damit Dienstunfall, wenn ihn der Beamte aufgrund besonderer gefahrerhöhender Umstände in einer Gemeinschaftsunterkunft, in der er amtlich untergebracht ist, bei üblichen und erwarteten hygienischen Verrichtungen erleidet (vergleiche BVerwG 1963-10-24 II C 10.62 = BVerwGE 17, 59).
- VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14
Beamtenrecht: Dienstunfall während der Arbeitszeit
Nach einem Urteil des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 28. Mai 1974 - IV 1229/71 -, juris) handelt es sich um einen Dienstunfall, wenn ihn der Beamte aufgrund besonderer gefahrerhöhender Umstände in einer Gemeinschaftsunterkunft, in der er amtlich untergebracht ist, bei üblichen und erwarteten hygienischen Verrichtungen erleidet.