Rechtsprechung
BFH, 07.02.2007 - IV B 102/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Steuerbegünstigung der stillen Reserven im originären Betrieb der Obergesellschaft einer im Zuge der Realteilung entstandenen doppelstöckigen Personengesellschaft
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 16; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 34
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16 § 34
Realteilung; nur teilweise Aufdeckung stiller Reserven - datenbank.nwb.de
Realteilung bei nur teilweiser Aufdeckung der stillen Reserven
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 16.06.2005 - 3 K 117/03
- BFH, 07.02.2007 - IV B 102/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90
Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - IV B 102/05
Die Frage, ob die Steuerbegünstigung nach §§ 16, 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach den im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Dezember 1992 VIII R 57/90 (BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607, unter III.4.b) dargelegten Grundsätzen auch dann zu versagen ist, wenn bei der Realteilung zwar das Grundstück, das ursprünglich die einzige wesentliche Betriebsgrundlage der Gesellschaft darstellte, in das Privatvermögen überführt wird, die Gesellschafter jedoch zugleich Mitunternehmeranteile erhalten, die unmittelbar zuvor zum Zweck der Realteilung zu Buchwerten in das Betriebsvermögen der dann real geteilten Gesellschaft eingebracht worden sind, bedarf keiner höchstrichterlichen Entscheidung.Nach der genannten Entscheidung ist die Steuerbegünstigung nicht zu gewähren, wenn der einzelne Realteiler --wie im Streitfall der Kläger hinsichtlich der übernommenen Mitunternehmeranteile-- nicht bei allen ihm zugeteilten Wirtschaftsgütern die stillen Reserven aufdeckt (BFH-Urteil in BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607, unter IV.2.b).
- BFH, 26.01.1995 - IV R 23/93
Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von …
Auszug aus BFH, 07.02.2007 - IV B 102/05
Inwiefern sich aus dem Senatsurteil vom 26. Januar 1995 IV R 23/93 (BFHE 177, 71, BStBl II 1995, 467) für die Beurteilung des Streitfalls etwas ergeben soll, ist nicht erkennbar.
- BFH, 15.01.2019 - VIII R 24/15
Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft
Ein solcher, im Rahmen der Realteilung einer Personengesellschaft ausgelöster Aufgabegewinn fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Tarifbegünstigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG (z.B. Pupeter in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Anhang 10 Rz 854; vgl. auch Schmidt/Wacker, EStG, 37. Aufl., § 34 Rz 26; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 IV B 102/05, BFH/NV 2007, 902; Senatsurteil in BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607).Auch im Falle der echten Realteilung einer freiberuflichen Praxis müssen alle auf einen Realteiler entfallenden stillen Reserven zusammengeballt und in einem wirtschaftlichen Vorgang vollständig aufgedeckt werden (…z.B. Pupeter in Widmann/Mayer, a.a.O., Anhang 10 Rz 857; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 902; Senatsurteil in BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607).