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   BFH, 30.11.2007 - IV B 162/06   

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https://dejure.org/2007,18063
BFH, 30.11.2007 - IV B 162/06 (https://dejure.org/2007,18063)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2007 - IV B 162/06 (https://dejure.org/2007,18063)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2007 - IV B 162/06 (https://dejure.org/2007,18063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; steuerrechtliche Anerkennung eines Darlehensvertrags zwischen nahen Angehörigen zu unüblichen Konditionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BFH, 30.11.2007 - IV B 162/06
    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlass nach wie von einem Fremden" gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, dass es unter im Einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838, und vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 30.11.2007 - IV B 162/06
    Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlass nach wie von einem Fremden" gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, dass es unter im Einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838, und vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780).
  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus BFH, 30.11.2007 - IV B 162/06
    Hinzu kommt in diesem Fall, dass anders als in den oben unter 1.a genannten Fällen an die Fremdüblichkeit der Darlehensbedingungen höhere Anforderungen zu stellen sind, wenn einer der beiden Vertragspartner von dem anderen wirtschaftlich abhängig ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Auszug aus BFH, 30.11.2007 - IV B 162/06
    Soweit sie die Auffassung vertritt, das FG hätte das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Großen Senats des BFH über die Anfrage des VI. Senats vom 20. Juli 2006 VI R 94/01 (BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121) aussetzen müssen, könnte hierin allenfalls die Rüge eines Verfahrensmangels gesehen werden.
  • FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10

    Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen

    Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 334, m. w. N; BFH-Beschluss vom 30. November 2007, IV B 162/06, juris, Rz. 10).

    Es handelte sich dagegen nicht um verschleierte Schenkungen oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/05, BFH/NV 1999, 780; BFH-Beschluss vom 30. November 2007 IV B 162/06, juris, Rz. 10).

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