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BFH, 13.11.1989 - IV B 83/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vertretungsbefugnis von Steuerberatungsgesellschaften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.04.1981 - I R 24/81
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Kommanditgesellschaft - Vertretungsberechtigung
Auszug aus BFH, 13.11.1989 - IV B 83/89
Das Vertretungsverhältnis muß bis zum Ablauf der Beschwerdefrist in der für Prozeßhandlungen erforderlichen Deutlichkeit erklärt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 29. April 1981 I R 24/81, BFHE 133, 338, 340, BStBl II 1981, 651 unter 1.). - BVerfG, 07.08.1978 - 2 BvR 26/77
Auszug aus BFH, 13.11.1989 - IV B 83/89
Steuerberatungsgesellschaften sind von der Vertretungsbefugnis ausgeschlossen (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 12. November 1976 III R 14-15/76, BFHE 120, 335, BStBl II 1977, 121; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. August 1978 2 BvR 26/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1978, 420). - BFH, 26.09.1986 - IV R 69/86
Vertretungsbefugnis von Steuerberatungsgesellschaften und …
Auszug aus BFH, 13.11.1989 - IV B 83/89
Der Vertretungsmangel konnte nicht nach Ablauf der Beschwerdefrist durch Erklärungen einer postulationsfähigen Person geheilt werden (BFH-Beschluß vom 26. September 1986 IV R 69/86, BFH/NV 1988, 178, m. w. N.). - BFH, 06.11.1987 - V B 129/87
Vertretungsbefungnis von Steuerberatungsgesellschaften und …
Auszug aus BFH, 13.11.1989 - IV B 83/89
Der Antragstellerin konnte auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) gewährt werden, weil die Beschwerdeeinlegung durch die dazu nicht befugte GmbH im Hinblick auf die richtige und klare Rechtsmittelbelehrung nicht unverschuldet war und der Antragstellerin dieses Verschulden zuzurechnen ist (BFH-Beschluß vom 6. November 1987 V B 129/87, BFH/NV 1988, 321).
- FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder …
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen ernstliche Zweifel im Sinne von § 69 Absatz 3 und Absatz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:. - FG München, 03.12.2008 - 10 V 2856/08
Anforderungen an die Qualifikation von im Rahmen einer Kanzlei vereinnahmten und …
1. Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Absatz 3 und Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung - -FGO-- an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. BFH Beschluss vom 24.02.2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:. - FG München, 22.01.2010 - 10 V 2438/09
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Grenzen der Hinzuschätzung von …
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen ernstliche Zweifel im Sinne von § 69 Absatz 3 und Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.02.2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:.
- FG München, 02.04.2009 - 10 V 234/09
Kein Anspruch auf Eigenheimzulage bei verschleierter Schenkung
1. Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine Zweifel im Sinne von § 69 Absatz 3 und Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- an der Rechtmäßigkeit des Bescheids (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.02.2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:. - FG München, 24.09.2009 - 10 V 1212/09
Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung zur Überprüfung der …
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Absatz 3 und Absatz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.02.2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:. - FG München, 28.06.2002 - 13 V 2198/02
Geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur …
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel i. S. von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 FGO an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. BFH-Beschluss vom 24.2.2000 IV B 83/89, BStBl II 2000, 298). - BFH, 15.01.1991 - IX B 181/90 NVS: Ist ein Rechtsmittel unzulässigerweise von einer Steuerberatungs-GmbH eingelegt worden, so ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist der Mangel der Vertretungsbefugnis i.S. des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG nicht heilbar (vgl. BFH-Beschluß vom 13.11.1989 IV B 83/89).