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   BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65   

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https://dejure.org/1966,169
BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65 (https://dejure.org/1966,169)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1966 - IV C 120.65 (https://dejure.org/1966,169)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1966 - IV C 120.65 (https://dejure.org/1966,169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Zumutbarkeit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erhaltung eines Bauwerks - Schutzwürdigkeit eines Gebäudes - Denkmalwürdigkeit als unbestimmter Rechtsbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 60
  • MDR 1966, 699
  • DÖV 1966, 722
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen nach § 9 Abs. 2 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (BVerwGE 16, 116 - Leitsatz 3 - [129]), zur Frage der nicht zu erwartenden Wiedererlangung der vollen Verwendungsfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten nach § 101 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BVerwGE 16, 285 [287]), zur Frage der ästhetischen Beurteilung einer Anlage der Außenwerbung nach Baurecht (BVerwGE 17, 322), zur Frage, ob Landkindern der Weg zu einer Volksschule zugemutet werden kann (BVerwGE 18, 40 [42]), zur Frage der Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwGE 18, 247 [250]), zur Frage des künstlerisch hochstehenden Konzertes nach Vergnügungssteuerrecht (BVerwGE 21, 184) und jüngst zur Frage der Beurteilung eines Filmes als (besonders) wertvoll nach Vergnügungssteuerrecht(Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG VII C 128.64 -, zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen) entschieden.
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen nach § 9 Abs. 2 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (BVerwGE 16, 116 - Leitsatz 3 - [129]), zur Frage der nicht zu erwartenden Wiedererlangung der vollen Verwendungsfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten nach § 101 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BVerwGE 16, 285 [287]), zur Frage der ästhetischen Beurteilung einer Anlage der Außenwerbung nach Baurecht (BVerwGE 17, 322), zur Frage, ob Landkindern der Weg zu einer Volksschule zugemutet werden kann (BVerwGE 18, 40 [42]), zur Frage der Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwGE 18, 247 [250]), zur Frage des künstlerisch hochstehenden Konzertes nach Vergnügungssteuerrecht (BVerwGE 21, 184) und jüngst zur Frage der Beurteilung eines Filmes als (besonders) wertvoll nach Vergnügungssteuerrecht(Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG VII C 128.64 -, zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen) entschieden.
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen nach § 9 Abs. 2 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (BVerwGE 16, 116 - Leitsatz 3 - [129]), zur Frage der nicht zu erwartenden Wiedererlangung der vollen Verwendungsfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten nach § 101 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BVerwGE 16, 285 [287]), zur Frage der ästhetischen Beurteilung einer Anlage der Außenwerbung nach Baurecht (BVerwGE 17, 322), zur Frage, ob Landkindern der Weg zu einer Volksschule zugemutet werden kann (BVerwGE 18, 40 [42]), zur Frage der Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwGE 18, 247 [250]), zur Frage des künstlerisch hochstehenden Konzertes nach Vergnügungssteuerrecht (BVerwGE 21, 184) und jüngst zur Frage der Beurteilung eines Filmes als (besonders) wertvoll nach Vergnügungssteuerrecht(Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG VII C 128.64 -, zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen) entschieden.
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    14 Abs. 3 Satz 2 GG sagt: "Sie (d.h. die Enteignung) darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt." Diese sogenannte Junktim-Klausel greift nach der Rechtsprechung (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 1955 - BVerfGE 4, 219 [236/237] -, zuletzt:Beschluß vom 29. Oktober 1965 - BVerwG IV B 10.65 -) nur bei nachkonstitutionellen Gesetzen ein.
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen nach § 9 Abs. 2 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (BVerwGE 16, 116 - Leitsatz 3 - [129]), zur Frage der nicht zu erwartenden Wiedererlangung der vollen Verwendungsfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten nach § 101 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BVerwGE 16, 285 [287]), zur Frage der ästhetischen Beurteilung einer Anlage der Außenwerbung nach Baurecht (BVerwGE 17, 322), zur Frage, ob Landkindern der Weg zu einer Volksschule zugemutet werden kann (BVerwGE 18, 40 [42]), zur Frage der Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwGE 18, 247 [250]), zur Frage des künstlerisch hochstehenden Konzertes nach Vergnügungssteuerrecht (BVerwGE 21, 184) und jüngst zur Frage der Beurteilung eines Filmes als (besonders) wertvoll nach Vergnügungssteuerrecht(Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG VII C 128.64 -, zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen) entschieden.
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    Prüfungen (vgl. Urteil vom 14. Juli 1961 [BVerwGE 12, 359]).
  • BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64

    Erteilung eines Filmprädikates - Bewertung als Dokumentarfilm - Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen nach § 9 Abs. 2 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (BVerwGE 16, 116 - Leitsatz 3 - [129]), zur Frage der nicht zu erwartenden Wiedererlangung der vollen Verwendungsfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten nach § 101 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BVerwGE 16, 285 [287]), zur Frage der ästhetischen Beurteilung einer Anlage der Außenwerbung nach Baurecht (BVerwGE 17, 322), zur Frage, ob Landkindern der Weg zu einer Volksschule zugemutet werden kann (BVerwGE 18, 40 [42]), zur Frage der Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwGE 18, 247 [250]), zur Frage des künstlerisch hochstehenden Konzertes nach Vergnügungssteuerrecht (BVerwGE 21, 184) und jüngst zur Frage der Beurteilung eines Filmes als (besonders) wertvoll nach Vergnügungssteuerrecht(Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG VII C 128.64 -, zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen) entschieden.
  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 71.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen nach § 9 Abs. 2 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (BVerwGE 16, 116 - Leitsatz 3 - [129]), zur Frage der nicht zu erwartenden Wiedererlangung der vollen Verwendungsfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten nach § 101 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BVerwGE 16, 285 [287]), zur Frage der ästhetischen Beurteilung einer Anlage der Außenwerbung nach Baurecht (BVerwGE 17, 322), zur Frage, ob Landkindern der Weg zu einer Volksschule zugemutet werden kann (BVerwGE 18, 40 [42]), zur Frage der Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwGE 18, 247 [250]), zur Frage des künstlerisch hochstehenden Konzertes nach Vergnügungssteuerrecht (BVerwGE 21, 184) und jüngst zur Frage der Beurteilung eines Filmes als (besonders) wertvoll nach Vergnügungssteuerrecht(Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG VII C 128.64 -, zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen) entschieden.
  • BVerwG, 30.08.1963 - VI C 178.61
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Bauanlagen an Bundesfernstraßen nach § 9 Abs. 2 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (BVerwGE 16, 116 - Leitsatz 3 - [129]), zur Frage der nicht zu erwartenden Wiedererlangung der vollen Verwendungsfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten nach § 101 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BVerwGE 16, 285 [287]), zur Frage der ästhetischen Beurteilung einer Anlage der Außenwerbung nach Baurecht (BVerwGE 17, 322), zur Frage, ob Landkindern der Weg zu einer Volksschule zugemutet werden kann (BVerwGE 18, 40 [42]), zur Frage der Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwGE 18, 247 [250]), zur Frage des künstlerisch hochstehenden Konzertes nach Vergnügungssteuerrecht (BVerwGE 21, 184) und jüngst zur Frage der Beurteilung eines Filmes als (besonders) wertvoll nach Vergnügungssteuerrecht(Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG VII C 128.64 -, zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen) entschieden.
  • BVerwG, 29.10.1965 - IV B 10.65

    Begriff der Verfahrensmängel - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65
    14 Abs. 3 Satz 2 GG sagt: "Sie (d.h. die Enteignung) darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt." Diese sogenannte Junktim-Klausel greift nach der Rechtsprechung (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 1955 - BVerfGE 4, 219 [236/237] -, zuletzt:Beschluß vom 29. Oktober 1965 - BVerwG IV B 10.65 -) nur bei nachkonstitutionellen Gesetzen ein.
  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 119.65

    Erfolglose Berufung auf unvorschriftsmäßige Besetzung des Verwaltungsgerichts

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Das Verwaltungsgericht wird dies zu überprüfen und dabei auch die (nach dem Recht des Landes Niedersachsen kraft Gesetzes entstehende; s. §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 5 Satz 1 NDSchG und dazu OVG Lüneburg, DÖV 1980, 837) Denkmalqualität der Bauten auf dem Grundstück des Klägers zu klären haben (vgl. zur gerichtlichen Überprüfbarkeit vor allem BVerwG, Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 120.65 - BVerwGE 24, 60 [63 f.]).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Aber auch eine solche "Beurteilungsermächtigung" (so die Terminologie z.B. in den Urteilen des II. Senats BVerwGE 21, 127 und des IV. Senats BVerwGE 24, 60) kann in die Vorschrift des § 28 LBG nicht "hineingelesen" werden, ohne daß die ihr (auch) innewohnende Zweckbestimmung des Schutzes der Beamten Beeinträchtigungen erlitte und die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG tangiert würde.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 161/76

    Denkmalschutz und Enteignung

    Der Eintragung kommt also konstitutive Bedeutung zu (so die Denkmalschutzgesetze der Länder Hessen - vom 23. September 1974 - GVBl 450, mit Ausnahme der Bodendenkmäler -, Schleswig-Holstein - vom 18. September 1972 - GVBl 162 - und Hamburg - vom 3. Dezember 1973 - GVBl 466; vgl. dazu auch Erberl in Landkreis 1975, 274, 275; auch die vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen RGZ 116, 268, BGH LM Nr. 60 zu Art. 14 GG und BVerwGE 24, 60 = DÖV 1966, 722 betreffen derartige gesetzliche Regelungen).
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