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   BVerwG, 23.04.1969 - IV C 96.67   

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BVerwG, 23.04.1969 - IV C 96.67 (https://dejure.org/1969,405)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1969 - IV C 96.67 (https://dejure.org/1969,405)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1969 - IV C 96.67 (https://dejure.org/1969,405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung für eine einem Gewerbebetrieb dienende Lagerhalle und Gerätehalle - Maßgeblichkeit von in der Grundstücksumgebung vorhandenem Baubestand für die Frage der Unbedenklichkeit - Annahme eines Widerspruchs zur vorhandenen Bebauung - Eingriff in unbebautes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 1 Abs. 1; BBauG § 4; BBauG § 5; BBauG § 34
    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG; Mehr als nur geringfügige Verschlechterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, Beil. 3
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1969 - IV C 96.67
    Die Vorschriften der Baunutzungsverordnung sind zwar, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - näher dargelegt hat, bei der Anwendung des § 34 BBauG als Richtlinien beachtlich, jedoch nicht - auch nicht sinngemäß - neben der Regelung in § 34 BBauG anwendbar.

    In diesem Sinne hat der Senat auch in seinem bereits erwähnten Urteil BVerwG IV C 12.67 hervorgehoben, daß die in § 34 BBauG enthaltene Verbindung zwischen den Merkmalen der vorhandenen Bebauung und der Unbedenklichkeit einen nur negativen Gehalt besitzt.

    Insoweit ist auf die Begründung des Urteils zu BVerwG IV C 12.67 zu verweisen.

  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 36.60

    Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Schreinerei -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1969 - IV C 96.67
    Das ist, wie es auch das Berufungsgericht getan hat, unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 4 und 5 BBauG zu beurteilen (vgl. Urteil vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - [DVBl. 1962, 223] sowie Beschluß vom 13. August 1966 - BVerwG IV B 149.65 - [BBauBl. 1967, 351]): Ob sich eine Veränderung als Verschlechterung darstellt, bzw. allgemeiner: ob ein Widerspruch zur vorhandenen Bebauung bodenrechtlicht relevant ist, bestimmt sich nach dem, was § 1 BBauG für die Bauleitplanung als grundsätzlich beachtlich, erstrebenswert oder förderungswürdig bezeichnet.
  • BVerwG, 13.08.1966 - IV B 149.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bauplanungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1969 - IV C 96.67
    Das ist, wie es auch das Berufungsgericht getan hat, unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 4 und 5 BBauG zu beurteilen (vgl. Urteil vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - [DVBl. 1962, 223] sowie Beschluß vom 13. August 1966 - BVerwG IV B 149.65 - [BBauBl. 1967, 351]): Ob sich eine Veränderung als Verschlechterung darstellt, bzw. allgemeiner: ob ein Widerspruch zur vorhandenen Bebauung bodenrechtlicht relevant ist, bestimmt sich nach dem, was § 1 BBauG für die Bauleitplanung als grundsätzlich beachtlich, erstrebenswert oder förderungswürdig bezeichnet.
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Das entspricht insofern der Rechtsprechung des erkennenden Senats, als sich in der Tat auch aus der Berücksichtigung von Folgewirkungen ergeben kann, daß gegen § 34 BBauG 1960 verstoßen ist (vgl. die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15], vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [305 f.] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 81.73 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 12 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 B 73.17

    Verfahrensfehler in Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes;

    Nur in diesem Rahmen hätte es einer Ermittlung der vom Kläger vermissten Eigenart der näheren Umgebung bedurft (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1969 - 4 C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72

    Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs

    Ein solcher Widerspruch kann sich vielmehr, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15]) entschieden hat, auch im Hinblick auf (bestimmte) Folgen, d.h. daraus ergeben, daß die gegenwärtig nicht mehr als nur geringfügige Situationsverschlechterung geeignet ist, in naheliegender Zukunft eine den Grad des Widerspruchs erreichende Situationsverschlechterung nach sich zu ziehen.
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 46.68

    Rechte aus erteilter Bodenverkehrsgenehmigung - Errichtung von Gebäulichkeiten

    Von seinem Standpunkt aus zutreffend und im wesentlichen in Übereinstimmung mit dem in den Urteilendes erkennenden Senats vom 23. April 1969 Gesagten (BVerwG IV C 12.67, IV C 15.68 und IV C 96.67) hat sich der Verwaltungsgerichtshof darauf beschränkt festzustellen, daß durch das von der Klägerin geplante Bauwerk objektiv - in der Formulierung der erwähnten Urteile vom 23. April 1969 - eine mehr als nur geringfügige Verschlechterung der Situation eintreten würde.

    Dabei wird der Verwaltungsgerichtshof zu beachten haben, daß nach den erwähnten Urteilen des Senatsvom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67, IV C 15.68 und IV C 96.67 - ein neues Vorhaben nicht mit der vorhandenen Bebauung übereinzustimmen oder eine in ihr etwa zum Ausdruck kommende Konzeption fortzusetzen braucht; unzulässig ist ein Vorhaben vielmehr erst dann, wenn seine Verwirklichung einen bodenrechtlich relevanten Widerspruch zu der vorhandenen Bebauung hervorrufen, insbesondere die vorhandene Situation mehr als nur geringfügig verschlechtern würde.

  • BVerwG, 16.08.1974 - IV B 106.74

    Genehmigungsfähigkeit von Gaststätten innerhalb eines großen Sportgeländes und

    Unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben "nach der vorhandenen Bebauung" unbedenklich ist, ist schon in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem auch in den von der Beschwerde selbst angeführten Entscheidungen, grundsätzlich erörtert worden (Urteile vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - [BVerwGE 27, 341, 345 [BVerwG 22.09.1967 - IV C 109/65]], vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - [BVerwGE 32, 31, 32 ff. [BVerwG 23.04.1969 - IV C 12/67]] vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 und BVerwG IV C 15.68 - [Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nrn. 17 und 18] und vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 143.65 - [Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 1; BauR 1970, 91]).

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht, was die Beschwerde wohl weiter geltend machen will, im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den drei Urteilen des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.68 und BVerwG IV C 96.67 - sowie vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 143.65 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 13.02.1981 - 4 B 14.81

    Innenbereich - Nachbarschützende Wirkung

    Von dem Urteil des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 und dem Beschluß vom 18. Juni 1968 - BVerwG IV CB 7.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 12 kann das Berufungsurteil schon deswegen nicht abweichen, weil diese Entscheidungen zu § 34 BBauG 1960 ergangen sind, während das Berufungsurteil auf § 34 Abs. 1 BBauG 1976 abhebt.
  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 81.73

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde bei einer Klage auf

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15]) und vom 25. Januar 1974 - VerwG IV C 72.72 - (Buchholz a.a.O. Nr. 41 S. 102 [105 f.]) entschieden und näher dargelegt.
  • BVerwG, 28.08.1972 - IV B 165.71

    Vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Träger öffentlicher Gewalt und einem

    Das Berufungsurteil beruht auch nicht, wie die Beschwerde weiter geltend macht, auf einer Abweichung von den Urteilen des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31 ff.), - BVerwG IV C 96.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17) und - BVerwG IV C 15.68 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 18) oder von dem Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - (BVerwGE 32, 173 ff.):.
  • BVerwG, 29.10.1973 - IV B 118.73

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil weicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10) ab und beruht auch auf dieser Abweichung: Für den Ausgang des Verfahrens kam es unter anderem darauf an, ob das Vorhaben der Klägerin im Verhältnis zur vorhandenen Bebauung einen bodenrechtlich relevanten Widerspruch im, Sinne von BVerwGE 32, 31 ff. hervorrufen wird.
  • BVerwG, 08.11.1974 - IV B 111.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der Errichtung

    Der Hinweis auf die Möglichkeit einer Befreiung verkennt die Rechtslage (vgl. Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15]).
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