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   BGH, 13.09.2010 - IV ZB 42/09   

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https://dejure.org/2010,5257
BGH, 13.09.2010 - IV ZB 42/09 (https://dejure.org/2010,5257)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2010 - IV ZB 42/09 (https://dejure.org/2010,5257)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2010 - IV ZB 42/09 (https://dejure.org/2010,5257)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung einer durch die Tätigkeit eines Anwalts in einem Rechtsstreit entstandenen Verfahrensgebühr durch hälftige Anrechnung der wegen desselben Gegenstands entstandenen Geschäftsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung einer durch die Tätigkeit eines Anwalts in einem Rechtsstreit entstandenen Verfahrensgebühr durch hälftige Anrechnung der wegen desselben Gegenstands entstandenen Geschäftsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 15a RVG gilt auch in Altfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 6 W 71/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Geltendmachung der Umsatzsteuer auf Reisekosten durch

    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011 der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klargestellt hat und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift, erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10).
  • BGH, 06.04.2011 - IV ZB 4/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Rechtsanwaltes im Innenverhältnis zwischen

    Dies hat der XII. Zivilsenat im Beschluss vom 9. Dezember 2009 (aaO Rn. 15 ff.) im Einzelnen dargelegt; dem ist der erkennende Senat beigetreten (Senatsbeschlüsse vom 13. September 2010 - IV ZB 42/09, juris Rn. 8; vom 15. September 2010 - IV ZB 5/10, AGS 2010, 474 unter 1; IV ZB 41/09, AGS 2010, 475 unter 1; IV ZB 3/08, juris Rn. 8, jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. September 2010 - XI ZB 7/10, juris Rn. 8 f.; vom 14. September 2010 - VIII ZB 36/10, juris Rn. 8 f.; VIII ZB 33/10, AGS 2010, 473 unter 2 b; vom 10. August 2010 - VIII ZB 15/10, VersR 2011, 283 Rn. 8 f.).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZB 22/10

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Ansatz einer ungeminderten Verfahrensgebühr

    Dies hat der XII. Zivilsenat im Beschluss vom 9. Dezember 2009 (aaO Rn. 15 ff.) im Einzelnen dargelegt; dem tritt der erkennende Senat bei (Senatsbeschlüsse vom 13. September 2010 - IV ZB 42/09, Rn. 8 und vom 15. September 2010 - IV ZB 5/10, IV ZB 41/09, IV ZB 3/08, jeweils Rn. 8 m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. September 2010 - XI ZB 7/10, Rn. 8 f.; vom 14. September 2010 - VIII ZB 36/10, Rn. 8 f. und VIII ZB 33/10, Rn. 7 f. sowie vom 10. August 2010 - VIII ZB 15/10, Rn. 8 f.).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Der Senat hat sich durch Beschluss vom 11.2.2011, 6 W 85/09, der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung der Senate des BGH angeschlossen, nach der § 15a RVG die Gesetzeslage lediglich klarstellt und somit auch anzuwenden ist, wenn der Erstattungsberechtigte seinen Prozessbevollmächtigten den Auftrag zur Vertretung vor dem 5.8.2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift erteilt hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10; vom 13.9.2010, IV ZB 42/09; vom 15.9.2010, IV ZB 3/08; vom 28.9.2010, XI ZB 7/10 - jeweils zitiert nach juris).
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