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   BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93   

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https://dejure.org/1994,1076
BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93 (https://dejure.org/1994,1076)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1994 - IV ZR 120/93 (https://dejure.org/1994,1076)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 (https://dejure.org/1994,1076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vortragslast des Versicherers - Konkretisierung von Vergleichsberufen - Verteidigungsmöglichkeit des Versicherungsnehmers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 4
    Anforderungen an die Verweisung auf Vergleichsberufe

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ §§ 2, 6
    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 21
  • MDR 1995, 581
  • VersR 1994, 1095
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93
    b) Bei der daran anschließenden Prüfung einer Verweisbarkeit will das Berufungsgericht zwar - wie es ausdrücklich betont - nach den Maßstäben vorgehen, die der Senat in seinem Urteil vom 30. September 1992 (IV ZR 227/91 - VersR 1992, 1386) für die Konkretisierung der vom Versicherer beanspruchten Verweisungstätigkeiten entwickelt hat; es meint aber, daß eine Beschreibung einzelner Berufstätigkeiten nicht verlangt werden könne.

    Des weiteren stand auch hier einer Verwertbarkeit des Gutachtens entgegen, daß dem Sachverständigen keine konkreten Berufsschilderungen als Grundlage seiner Begutachtung vorgegeben worden waren (s. dazu auch Senatsurteil BGHZ 119, 263 [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91]).

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93
    Im Revisionsverfahren geht es nur darum, ob die Beklagte tatsächlich einen nach ihren Versicherungsbedingungen in Betracht kommenden Vergleichsberuf aufgezeigt hat, dessen Nichtausführbarkeit die Klägerin beweisen müßte (so schon Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 2).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93
    b) Was die von der Klägerin geltend gemachten Beeinträchtigungen des Versicherten im neurologisch-psychiatrischen Bereich anlangt, so bliebe gegebenenfalls schon auf dem Boden der bisher vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen, daß insoweit ein therapierbarer Zustand gegeben sei und der Versicherte damit nur vorübergehend weder Fahrgäste befördern noch ein Fahrzeug der Führerscheinklasse II führen könne, das Vorliegen sogenannter unwiderlegbar vermuteter Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Abs. 3 der Versicherungsbedingungen zu prüfen (s. dazu auch Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88 - VersR 1989, 1182).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92

    Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93
    Damit ist zunächst durchaus fraglich, ob sich der Versicherte unter Einsatz seiner als Faßbierauslieferungsfahrer gesammelten Erfahrungen und Kenntnisse beruflich noch seine bisherige Lebensstellung sichern kann und ob gesundheitlich noch ausführbare Tätigkeiten ihn weder über- noch unterfordern würden (s. dazu auch Senatsurteil vom 22. September 1993 - IV ZR 244/92 - VersR 1993, 1472 unter 2 a a.E.).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Diesen Negativbeweis kann der Versicherungsnehmer im Regelfall aber nur dann ordnungsgemäß antreten, wenn der Versicherer den von ihm beanspruchten Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale näher konkretisiert (Senatsurteile vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b und vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99 - VersR 2000, 349 unter 3 a).
  • BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07

    Vorgaben für den zur Frage der Ausübung eines Verweisungsberufs beauftragten

    Will der Versicherer den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Streit um dessen Berufsunfähigkeit auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, so muss er deren prägende Merkmale - erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitsplatzverhältnisse und Arbeitszeiten sowie übliche Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel - substantiiert darlegen und konkretisieren (Senatsurteile vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b und vom 28. September 1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 unter 2 a; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 2004, 1165).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Zwar gehört es grundsätzlich zur Vortragslast des Versicherers, einen Vergleichsberuf, auf den er den Versicherten verweisen will, bezüglich der ihn prägenden Merkmale (wie z.B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (Senatsurteil vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b).

    Denn mit Blick auf diese Tätigkeiten hat die Beklagte ihrer Vortragslast zu den prägenden Merkmalen dieser Tätigkeiten (Senatsurteil vom 29. Juni 1994, aaO) nicht genügt; schon deshalb kann der Kläger hinsichtlich der Nichtausübbarkeit solcher Tätigkeiten nicht als beweisfällig angesehen werden.

  • BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99

    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

    Diesen Negativbeweis kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich nur dann ordnungsgemäß antreten, wenn der - branchenerfahrene - Versicherer den von ihm beanspruchten Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale näher konkretisiert (Senatsurteil vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Anerkanntermaßen zählen zu den "prägenden Merkmalen" eines Berufes u.a. die üblichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsplatzverhältnisse und Arbeitszeiten (vgl. - jeweils zur Verweisung - BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93, VersR 1994, 1095; Urteil vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07, VersR 2008, 479; Senat, Urteil vom 10. April 2002 - 5 U 562/01-38, NJW-RR 2003, 528; Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 U 451/02-58, VersR 2004, 1165).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2021 - 8 U 2845/20

    Wahrung rechtlichen Gehörs bei Erhebung von Einwendungen gegen ein schriftliches

    Sie hatte daher mögliche Vergleichsberufe, auf die sie den Kläger verweisen will, bezüglich der sie jeweils prägenden Merkmale (insbes. erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, etwaig erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte und übliche Entlohnung) näher zu konkretisieren (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.1994 - IV ZR 120/93, NJW-RR 1995, 21; Senatsurteil vom 26.02.2015 - 8 U 266/13, NJW-RR 2015, 869 Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten

    Damit sie sachgerecht vortragen kann, muss der Versicherer die prägenden Merkmale des Verweisungsberufs konkret benennen, vor allem die dessen Anforderungen entsprechende Vorbildung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, die Möglichkeiten des Einsatzes technischer Hilfsmittel, die üblichen Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten und die übliche Entlohnung (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1.10.2003 - 5 U 134/03 - OLGR 2004, 183).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    a) Mit dem Hinweis auf eine Tätigkeit als Kraftfahrer unter bestimmten Einschränkungen, die den gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kl. Rechnung tragen sollen, ist ein Vergleichsberuf noch nicht hinreichend substantiiert aufgezeigt (vgl. Senat, NJW-RR 1995, 21 = LM H. 1/1995 Berufsunfähigkeits-Zusatzvers. Nr. 23 = VersR 1994, 1095).

    Nur dann kann der beweisbelastete Versicherungsnehmer insoweit das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen, die nicht als Ausforschungsversuch zu werten sind, denen vielmehr nachgegangen werden muß (Senat, NJW-RR 1995, 21 = LM H. 1/1995 Berufsunfähigkeits-Zusatzvers. Nr. 23 = VersR 1994, 1095).

  • OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der

    Nur dann kann der beweisbelastete Versicherungsnehmer insoweit das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen, die nicht als Ausforschungsversuch zu werten sind, denen vielmehr nachgegangen werden muss (BGH, Urteil v. 29.06.1994, IV ZR 120/93, juris, Rn. 12; Rixecker, a.a.O., Rn. 45; Lücke, a.a.O., Rn. 86; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., H. XI., Rn. 224).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Hätte die Beklagte auf derartige mit Außendienst verbundene Tätigkeiten verweisen wollen, wäre eine nähere Darlegung hierzu erforderlich gewesen, denn nur so kann der beweisbelastete Versicherungsnehmer das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen, die nicht als Ausforschungsversuch zu werten sind, denen vielmehr nachgegangen werden muß (BGH, NJW-RR 1995, 20 f; VersR 1994, 1095).
  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05

    Berufsunfähigkeit eines Fleischermeisters, kein Verweis auf kaufmännische

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 78/01

    Beweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens mit einer Leistungsablehnung des

  • OLG Köln, 07.10.2014 - 20 U 62/14

    Ansprüche des Versicherungsnehmers aus einer

  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 768/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Hausmeistertätigkeit als bedingungsgemäße

  • OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Krankenschwester im Nachtdienst; nach Treu

  • OLG Nürnberg, 21.08.1997 - 8 U 1297/96

    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Rechtsfolgen

  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 U 2382/22

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes des Versicherungsnehmers in der

  • OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 U 51/10

    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung auf eine

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 64/99

    Berufsunfähigkeitsversicherung - selbständiger Taxifahrer - Verweis auf frühere

  • OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1198/04

    Klage gegen Versicherung wegen behaupteter Berufsunfähigkeit abgewiesen

  • OLG Hamm, 16.06.1999 - 20 U 32/99

    Begriff der Invalidität in der Invaliditätszusatzversicherung

  • OLG Nürnberg, 21.08.1997 - 8 U 1291/96

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente ; Vorliegen einer fingierten

  • LG Wiesbaden, 06.07.2012 - 1 O 9/06

    Feststellung einer Berufsunfähigkeit von mehr als 50 %

  • OLG Oldenburg, 22.02.1995 - 2 U 235/94

    Darlegungslast des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung;

  • OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 32/95

    Anforderungen an die Betriebsorganisation bei Berufsunfähigkeit des

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