Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.11.2016

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2016 - IV ZR 125/16   

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https://dejure.org/2016,43787
BGH, 27.09.2016 - IV ZR 125/16 (https://dejure.org/2016,43787)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2016 - IV ZR 125/16 (https://dejure.org/2016,43787)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2016 - IV ZR 125/16 (https://dejure.org/2016,43787)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 13.07.2001
    Private Rentenversicherung: Wirksamkeit der Widerspruchsbelehrung in einem Altvertrag

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 5a VVG, § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, § 543 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge dreier fondsgebundener Rentenversicherungen

  • rewis.io

    Private Rentenversicherung: Wirksamkeit der Widerspruchsbelehrung in einem Altvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a Abs. 2 S. 4
    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge dreier fondsgebundener Rentenversicherungen

  • datenbank.nwb.de

    Private Rentenversicherung: Wirksamkeit der Widerspruchsbelehrung in einem Altvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - IV ZR 125/16
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    Wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, ist es d. VN auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung der drei Verträge auf deren angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG aaO Rn. 42 ff.).

  • BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; Stützung

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - IV ZR 125/16
    Diese Frage ist jedoch geklärt, weil der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2015 (IV ZR 16/14, juris) die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts bereits gebilligt hat.

    Der Senat hat mit genanntem Beschluss die tatrichterliche Beurteilung desselben Berufungssenats für revisionsrechtlich unbedenklich erklärt, wonach eine wortgleiche Widerspruchsbelehrung der Beklagten den gesetzlichen Anforderungen auch im Hinblick auf die Nennung der fristauslösenden Unterlagen im Policenbegleitschreiben genügt und die Revision durch Beschluss gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückgewiesen (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2015 und 16. September 2015 - IV ZR 16/14, juris).

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - IV ZR 125/16
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - IV ZR 125/16
    Die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben beeinträchtigt auch angesichts der besonderen Umstände des Streitfalles die praktische Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts und den Sinn und Zweck des Widerspruchsrechts nicht (vgl. ergänzend Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 13 f.).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 11 U 42/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    In der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung sind wiederholt Widerspruchsbelehrungen gutgeheißen worden, denen kein spezieller Hinweis auf das Belehrungserfordernis zu entnehmen war (vgl. u.a. OLG Köln, Urt. v. 08.04.2016 - 20 U 198/15, Rdn. 18 ff., juris = BeckRS 2016, 109035, i.V.m. BGH, Beschl. v. 27.09.2016 - IV ZR 125/16, Rdn. 8, juris = BeckRS 2016, 20534; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2016 - IV ZR 125/16   

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https://dejure.org/2016,43785
BGH, 17.11.2016 - IV ZR 125/16 (https://dejure.org/2016,43785)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2016 - IV ZR 125/16 (https://dejure.org/2016,43785)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2016 - IV ZR 125/16 (https://dejure.org/2016,43785)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 13.07.2001
    Private Rentenversicherung: Wirksamkeit der Widerspruchsbelehrung in einem Altvertrag

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 552a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Stützen einer Revision auf die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

  • rewis.io

    Private Rentenversicherung: Wirksamkeit der Widerspruchsbelehrung in einem Altvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 552a
    Stützen einer Revision auf die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

  • datenbank.nwb.de

    Private Rentenversicherung: Wirksamkeit der Widerspruchsbelehrung in einem Altvertrag

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - IV ZR 125/16
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015   1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m.w.N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - IV ZR 125/16
    Die Erwägungen der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung, eine genaue Belehrung der Versicherungsnehmer über ihr Rücktrittsrecht vor Abschluss des Vertrages sicherzustellen, werden auch hier nicht berührt, denn entscheidend ist im Streitfall, dass d. VN, der dem geltenden nationalen Recht entsprechend ordnungsgemäß über die Möglichkeit belehrt worden ist, die Verträge ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diese gleichwohl in Vollzug gesetzt und sie über mehrere Jahre durchgeführt hat (vgl. ergänzend Senatsurteil vom 10. Juni 2015  IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 17.11.2016 - IV ZR 125/16
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015   1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m.w.N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
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