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   BGH, 03.07.1957 - IV ZR 125/57   

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https://dejure.org/1957,4778
BGH, 03.07.1957 - IV ZR 125/57 (https://dejure.org/1957,4778)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1957 - IV ZR 125/57 (https://dejure.org/1957,4778)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1957 - IV ZR 125/57 (https://dejure.org/1957,4778)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1955 - IV ZR 140/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1957 - IV ZR 125/57
    In dem von der Revision angeführten, vom Senat in IV ZR 140/55 vom 28.9.1955 (NJW RzW 1955, 367) entschiedenen Falle war die verfolgte nach ihrer Deportation in einem polizeilich bewachten Hotelgebäude untergebracht und von ihrer Umgebung vollständig und nachhaltig getrennt worden; nur ausnahmsweise durfte sie zur Besorgung bestimmter Angelegenheiten das Gebäude verlassen.
  • BGH, 19.06.1957 - IV ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1957 - IV ZR 125/57
    Im Gegensatz zu dem vom erkennenden Senat in der Sache IV ZR 85/57 vom 19.6.1957 entschiedenen Falle hat aber nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Aufenthalt der Klägerin in abgelegenen Berghütten regelmäßig nur kurze Zeit gedauert, sodaß bei Zusammenrechnung dieser Zeiten die Gesamtdauer des Aufenthalts 30 Tage nicht erreichte.
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

    Nur aus einer Parenthese in einem Urteil des BGH vom 3.7.1957 (IV ZR 125/57 - RwZ 1957, 328, juris RdNr 14) ergibt sich nicht tragend, dass kennzeichnend für haftähnliche Bedingungen iS des § 43 Abs. 3 BEG - auch in einem Ghetto - das Getrenntleben von den nicht verfolgten Bewohnern eines Ortes, ohne Gelegenheit zum Umgang mit diesen, gewesen sein soll (vgl auch BGH Urteil vom 9.3.1966 - IV ZR 100/65 - RzW 1966, 332, juris RdNr 20) .
  • BGH, 14.03.1958 - IV ZR 297/57

    Rechtsmittel

    Was unter Freiheitsentziehung im Sinne des § 43 BEG zu verstehen ist, ist durch die ständige Rechtsprechung des Senats zu § 43 BEG und früher schon zu § 16 BErgG geklärt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 28. September 1955 - IV ZR 140/55 [zu § 16 BErgG RzW 1955, 367]; vom 3. Juli 1957 - IV ZR 125/57 = RzW 1957, 328 Nr. 28; vom 10. Juli 1957 - IV ZR 127/57 und vom 29. Januar 1958 - IV ZR 225/57).
  • BGH, 12.02.1958 - IV ZB 26/58

    Rechtsmittel

    Der hier entscheidende Senat hat bereits ausgesprochen, daß der von französischen Behörden angeordnete Zwangsaufenthalt an einem bestimmten Ort regelmäßig kein Leben unter haftähnlichen Bedingungen, wie es § 45 Abs. 3 BEG voraussetzt, darstellt (Urteil vom 3. Juli 1957 - IV ZR 125/57, RzW 1957, 328).
  • BGH, 10.07.1957 - IV ZR 127/57

    Rechtsmittel

    Auszugehen ist davon, daß bloße Aufenthaltsbeschränkungen, wie sie in dem Zwangsaufenthalt in einer kleinen Gemeinde liegen können, den Tatbestand einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 43 Abs. 3 BEG nur erfüllen, wenn die oben dargelegten Voraussetzungen gegeben sind (so auch BGH vom 3. Juli 1957 - IV ZR 125/57 -).
  • BGH, 03.03.1965 - IV ZR 109/64

    Klage auf Entschädigung für Schäden an der Freiheit - Leben unter haftähnlichen

    Nach dem Urteil des Senats vom 3. Juli 1957 - IV ZR 125/57 - (LM Nr. 5 zu § 43 BEG 1956 = BzW 1957, 328 Nr. 28) liegt ein Leben unter haftähnlichen Bedingungen vor, wenn der Verfolgte erheblichen und laufend streng überwachten Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit unterworfen ist und nach den sonstigen sich ergebenden Bedingungen ein Leben führen muß, das den eines Häftlings sehr nahe kommt.
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 225/57

    Rechtsmittel

    Denn um sie annehmen zu können, ist es nicht mehr notwendig, daß der Verfolgte von der Umwelt vollständig und nachhaltig abgeschlossen war (vgl. Urt. des erkennenden Senats vom 28. September 1955 - IV ZR 140/55, RzW 1955, 367 zu § 16 des BErgG vom 18. September 1953); es genügt, wenn er der dauernden, strengen Kontrolle und Bewachung einer Dienststelle und Behörde unterworfen und dadurch in Deiner Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt war, so daß er sein Leben unter Umständen fristen mußte, die wesentlich ungünstiger als der Lebenszuschnitt der übrigen Bevölkerung waren und den Bedingungen, wie sie der Haft eigentümlich sind, nahe kamen (Urteile des erkennenden Senats vom 3. Juli 1957 - IV ZR 125/57 - RzW 1957, 328, und vom 10. Juli 1957 - IV ZR 127/57 -).
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