Rechtsprechung
BGH, 23.02.1955 - IV ZR 193/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03
Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung …
Für die Annahme einer treuhänderischen Verwaltung besteht in solchen Fällen kein Anlaß, weil die Anwälte das Geld nicht für den Einzahler verwalten, sondern es alsbald entsprechend der ihnen von ihrem Mandanten erteilten Weisung an die Hinterlegungsstelle weiterleiten sollten (vgl. BGH, Urt. v. 23. Februar 1955 - IV ZR 193/54, Rpfleger 1955, 187, 188), was zwei Tage nach Geldeingang auch geschehen ist.