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BGH, 17.09.1953 - IV ZR 25/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 17.05.1939 - II 200/38
1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß …
Auszug aus BGH, 17.09.1953 - IV ZR 25/53
Der Kläger sei deshalb ohne Beschaffung der nicht mehr in seiner Hand befindlichen Wechsel gar nicht mehr in der Lage gewesen, insoweit seine Forderung aus dem Grundgeschäft gegen Be. geltend zu machen (RGZ 160, 338 [347]).
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Die Parteien können aber stets eine erneute Beweiserhebung verlangen, da der persönliche Eindruck, die Anwesenheit der Parteien, die Ausübung des Fragerechts und die Möglichkeit der Gegenüberstellung eine dem Urkundsbeweis überlegene Richtigkeitsgewähr bieten (BGH 14. Juli 1952 - IV ZR 25/53 - BGHZ 7, 116, 122; 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - NJW-RR 1988, 1527 zu 1 der Gründe;… Senat 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - aaO zu B II 4 a der Gründe; OLG Köln 11. Januar 1991 - 19 U 105/90 - FamRZ 1991, 580).