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BFH, 09.04.1987 - IV R 7/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Festsetzung eines Verspätungszuschlages wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85
Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit - …
Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 7/86
Der erkennende Senat nimmt im einzelnen Bezug auf die Gründe seines Urteils vom 9. April 1987 IV R 192/85 (BFHE 149, 416, BStBl 1987, 540).
- BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10 …
Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Höhe des Verspätungszuschlags den durch die verspätete Abgabe der Steuererklärung bewirkten Zinsvorteil erheblich übersteigt (BFH-Urteil vom 9. April 1987 IV R 7/86, BFH/NV 1988, 750). - BFH, 14.06.2000 - X R 56/98
Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags
* Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Höhe des Verspätungszuschlags den durch die verspätete Abgabe der Erklärung gezogenen Vorteil erheblich übersteigt (BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 7/86, BFH/NV 1988, 750, und in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter II. 2. d). - BFH, 11.12.1991 - I R 73/90
Voraussetzungen für Verspätungszuschlag für angemeldete Kapitalertragsteuer
Insbesondere die Tatsache, daß die Klägerin aus der verspäteten Abführung der Kapitalertragsteuer einen persönlichen wirtschaftlichen Nutzungsvorteil zog, der mit mindestens 11, 5 v. H. von 7.500,00 DM zu bewerten ist, rechtfertigt die Bemessung des Verspätungszuschlages mit 10 v. H. von 7.500,00 DM (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1987 IV R 7/86, BFH/NV 1988, 750). - FG Baden-Württemberg, 20.11.1997 - 14 K 47/93
Verspätungszuschlag bei viermonatiger Bearbeitungszeit
Da beim Verspätungszuschlag der eigentliche Druck auf den Steuerpflichtigen nicht von der Wegnahme des erlangten Vorteils, sondern von der darüber hinaus greifenden Auferlegung einer Geldsanktion ausgeht (BFH-Urteil vom 30. April 1987 - IV R 42/85 -, BStBl II 1987, 543 ) muss der Zuschlag innerhalb der zulässigen Höchstgrenzen um so höher angesetzt werden, je höher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ist (…BFH-Urteil vom 29. September 1989 - III R 159/86 -, BFH/NV 1990, 615), Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Höhe des Verspätungszuschlags den durch die verspätete Abgabe der Steuererklärung bewirkten Zinsvorteil erheblich übersteigt (BFH-Urteil vom 09. April 1987 - IV R 7/86 -, BFH/NV 1988, 750).