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   BGH, 29.06.1977 - IV ZR 63/76   

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https://dejure.org/1977,1524
BGH, 29.06.1977 - IV ZR 63/76 (https://dejure.org/1977,1524)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1977 - IV ZR 63/76 (https://dejure.org/1977,1524)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1977 - IV ZR 63/76 (https://dejure.org/1977,1524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit - Anforderungen an Arbeitsunfähigkeit - Pflichten des Versicherungsnehmers zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Pflicht zur Nachuntersuchung durch Vertrauensarzt - Bindung der Versicherung an Bescheinigung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; AVB für die Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 38
  • VersR 1977, 833
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.11.1975 - 20 U 214/74

    Arbeitsunfähigkeit; Selbständiger; Nachweis; Bescheinigung;

    Auszug aus BGH, 29.06.1977 - IV ZR 63/76
    Das Berufungsgericht hat hierzu aus seinem Urteil vom 7. November 1975, das in einer weitgehend gleichgelagerten Sache gegenüber einem anderen Versicherer ergangen ist (vgl. VersR 1976, 554), u.a. folgende, hier sinngemäß wiedergegebene Ausführungen übernommen: Der Versicherer und der Versicherte hätten ein erhebliches Interesse an einer raschen und abschließenden Feststellung, ob ein Anspruch gegen den Versicherer besteht.
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Dem ist für AVB der vorliegenden Art, in denen kein besonderes Verfahren zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit einer Heilbehandlung vorgesehen ist (anders z. B. die AVB in BGH VersR 1977, 833 und OLG Hamm VersR 1976, 554 hinsichtlich der Frage der Arbeitsunfähigkeit), mit einer gewissen Modifizierung zuzustimmen.
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf

    Ist dagegen ein besonderes Verfahren für die Überprüfung nicht vorgesehen, kann der Versicherer sich auf einen Leistungsausschluss allenfalls erst dann berufen, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen nicht mehr vertretbar war, die KH-Behandlung als notwendig anzusehen (vgl BGH NJW 1979, 1250 f in Abgrenzung zu BGH VersR 1977, 833; BGHZ 133, 208 ff = LM AVB f Krankheitskosten- u Krankenhaustagegeldvers Nr. 26); auf die Auffassung des behandelnden Arztes kommt es dagegen nicht an (vgl zB BGHZ 133, 208, 212 f).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    cc) Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 63/76 - VersR 1977, 833) in der Frage der Bindung des Versicherers an eine ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem anderen Ergebnis gelangt ist, beruhte dies auf der Auslegung anders gestalteter Versicherungsbedingungen, die hinsichtlich des Vorliegens von Arbeitsunfähigkeit ein besonderes Feststellungsverfahren vorsahen.
  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Die Klausel stellt klar, daß keinen Anspruch auf Krankentagegeld hat, wer zwar nach medizinischem Befund vorübergehend außerstande ist, seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit in irgendeiner Weise nachzugehen, aber eine anderweitige Erwerbstätigkeit ausübt (vgl. zu der weiteren Obliegenheit, auch die bisherige Berufstätigkeit tatsächlich nicht auszuüben BGH, Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 63/76 - VersR 1977, 833).
  • OLG Naumburg, 10.03.2005 - 4 U 190/04

    Voraussetzungen für Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag

    Komme daher der Versicherte seiner Pflicht zur Vorlage eines Attestes nach und nehme der Versicherer dieses Attest entgegen, ohne auf einer Untersuchung durch einen Gesellschaftsarzt zu bestehen, sei der Versicherer im Prozess mit einem Bestreiten der Richtigkeit des von dem Versicherten beigebrachten Attestes ausgeschlossen ( BGH VersR 1977, 833 [ 834 ]; OLG Köln VersR 1994, 547 [ 548 ]; OLG Köln r + s 1988, 379; OLG Hamm VersR 1988, 796; OLG Hamm VersR 1987, 1085 [ 1086 ] ).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05

    Anforderungen an die den Bezug von Krankentagegeld begründende

    Die Versicherung kann der Richtigkeit dieses Nachweises nur entgegentreten, wenn sie den Versicherungsnehmer gemäß § 9 Ziff. 3 AVB auffordert, sich durch einen von der Versicherung beauftragten Arzt untersuchen zu lassen (vgl. dazu nur: BGH VersR 1977, 833 ff.).
  • OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 328/85

    Zahlung von Krankentagegeldes an einen Selbstständigen bei Verdacht der

    Der Bundesgerichtshof (VersR 1977, 833 f) und der Senat (OLG Hamm VersR 1976, 554 (555)) haben die in den alten AVB für die Krankentagegeldversicherung enthaltene Definition der Arbeitsunfähigkeit, daß der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nach objektivem ärztlichen Urteil in keiner Weise ausüben kann und auch nicht ausübt, dahin ausgelegt, daß nur die nach ärztlichem Urteil gegebene krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit eine primäre Risikobegrenzung ist, während es sich bei dem Umstand, daß der Versicherte tatsächlich nicht arbeitet, um eine "verhüllte" Obliegenheit handelt, für deren Verletzung der Versicherer beweispflichtig ist.
  • OLG Hamm, 02.10.1987 - 20 U 345/86

    Pendelformular; Arbeitsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; Krankenhaustagegeld;

    * 1. Wenn ein "Pendelformular", auf dem die Arbeitsunfähigkeit des VN nachgewiesen wird, vom Versicherer unbeanstandet entgegengenommen wird, ist es ihm verwehrt, nachträglich die Arbeitsunfähigkeit zu bestreiten (vgl. Senat VersR 1976, 554; BGH VersR 1977, 833) *.
  • OLG Hamm, 03.07.1987 - 20 U 364/86

    Nachweispflicht; Arbeitsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; ÄrztlichesAttest;

    An diese ist der Versicherer gebunden, wenn er nicht gem. § 9 Abs. 3 MBKT verlangt, daß sich der Versicherte durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen läßt (i. A. an OLG Hamm VersR 87, 1085 und BGH VersR 77, 833 (834).
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