Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 21.10.2002 - IV 278/2002 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe einer Vermögensteuererklärung ohne Aufforderung durch das Finanzamt und nicht erheblichem Vermögen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe einer Vermögensteuererklärung ohne Aufforderung durch das Finanzamt und nicht erheblichem Vermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 Abs. 3 FGO; Möglichkeit der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Steuererklärungen; Auswirkungen der fehlenden Versteuerung von Mieteinnahmen durch mittlerweile verstorbene Erblasser
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.12.1986 - I B 121/86
Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der …
Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2002 - IV 278/02
Die Aussetzung der Vollziehung führt für die ausgesetzten Steuerbeträge rückwirkend zum Wegfall entstandener Säumniszuschläge (vgl. BFH-Beschluss vom 10.12.1986 1 B 121/86, BStBl. II 1987, 389). - BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten
Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2002 - IV 278/02
Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 23.07.1999 VI B 116/99, BStBl. II 1999, 684). - BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der …
Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2002 - IV 278/02
Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn es der Täter für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder dies billigt oder billigend in Kauf nimmt (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.1996 XI R 74/95, BStBl. II 1997, 157, 160). - BVerwG, 09.02.1987 - 1 B 121.86
Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache - …
Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2002 - IV 278/02
Die Aussetzung der Vollziehung führt für die ausgesetzten Steuerbeträge rückwirkend zum Wegfall entstandener Säumniszuschläge (vgl. BFH-Beschluss vom 10.12.1986 1 B 121/86, BStBl. II 1987, 389).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".