Rechtsprechung
| BVerwG, 22.01.1954 - IV A 128.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 05.05.1965 - IV C 84.64
Anspruch auf Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfegesetz (SHG) - Rückforderung des …
Nicht nur, daß die Unterhaltshilfeleistungen an Elise Britten zu Recht eingestellt worden waren, nachdem sich die Unrichtigkeit ihrer Angaben über ihre Bedürftigkeit herausgestellt hatte, ist nach § 68 SHG zweifelsfrei (zu vgl. Urteil BVerwG IV A 128.53 vom 22. Januar 1954); ebenso zweifelsfrei ist, daß sie, auch wenn sie kein Verschulden traf, zur Rückzahlung von Leistungen, zu denen sie nicht berechtigt gewesen war, verpflichtet war, ohne daß sie sich auf Wegfall der Bereicherung berufen konnte (zu vgl. insbesondere Urteil BVerwG IV A 135.53 vom 15. Januar 1954; BVerwG III A 150.53 vom 2. Juli 1954; BVerwG III C 1.54 vom 10. März 1955). - BVerwG, 22.05.1959 - IV C 353.58
Rechtsmittel
Es ist dies nicht anders, als es im Soforthilferecht geregelt war, auf welches sich das Urteil BVerwG IV A 128.53 des erkennenden Senats vom 22. Januar 1954 bezieht.
dejure.org
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