Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.1953 - IV A 177.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 25.08.1955 - IV C 86.54
Rechtsmittel
Unterhaltshilfe entsteht daher nur noch insoweit, als er zusätzlicher Mittel bedarf, um seinen sozialen Notstand von sich und der Familiengemeinschaft abzuwenden (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1953 - IV A 177.53 -). - BVerwG, 26.11.1954 - IV C 28.54
Rechtsmittel
Es genügt, daß die auf den Angaben der Klägerin beruhenden Unterlagen der für die Entscheidung zuständigen örtlichen Stellen objektiv unvollständig und unrichtig waren (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1953 - IV A 177.53 -, vom 16. März 1954 - III A 204.53 -, vom 7. Juli 1954 - III A 191.53 -). - BVerwG, 01.10.1954 - IV C 1.54
Rechtsmittel
Auf ein Verschulden des Antragstellers kommt es hierbei nicht an (vgl. Urteile des erkennenden Gerichts vom 18. Dezember 1953 - IV A 177.53 , vom 16. März 1954 - III A 204.53 und vom 7. Juli 1954 - III A 191.53). - BVerwG, 31.01.1956 - III C 39.55
Rechtsmittel
Das Oberverwaltungsgericht schloß sich hierin dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 18. Dezember 1953 - BVerwG IV A 177.53 - (Amtliches Mitteilungsblatt des Bundesausgleichsamtes 1954 S. 117) an, wonach mit Klagen der vorliegenden Art die Aufhebung der Einstellungsverfügung insoweit begehrt werde, als die Rentennachzahlung auf die für den gleichen Zeitraum bereits bewirkte Unterhaltshilfe nachträglich angerechnet worden sei. - BVerwG, 04.07.1955 - III B 20.53
Rechtsmittel
Die Frage der Anrechenbarkeit rückwirkend gewährter Renten nämlich auf die nach dem Sorforthilfegesetz zuerkannte Unterhaltshilfe, ist zwar rechtsgrundsätzlich, aber deshalb nicht klärungsbedürftig, weil sie das Bundesverwaltungsgericht schon im Sinne des angefochtenen Urteils entschieden hat (vgl. Urteile des III. Senatsvom 23. März 1954 - BVerwG III A 46.53 -;vom 2. Dezember 1954 - BVerwGG III A 11.54 - des IV. Senatsvom 18. Dezember 1953 - BVerwG IV A 177.53 -).
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