Rechtsprechung
| RFH, 06.03.1935 - IV A 210/34 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 26.06.1996 - XI R 18/94
Restaurationsumsätze auf Bodenseeschiffen sind sonstige Leistungen am Sitz des …
Durch ein Schiff, das bestimmungsgemäß Waren oder Personen befördert, wird eine solche dauernde feste Verbindung nicht hergestellt (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 6. März 1935 IV A 210/34, RFHE 37, 265;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Stand April 1993, § 12 AO 1977, Tz. 3). - FG Düsseldorf, 22.03.2002 - 1 K 6122/98
Inländischer Unternehmer; Filialbetrieb; Kreuzfahrtschiff; Leistungsort; …
Nach ständiger Rechtsprechung, der der Senat folgt, wird durch ein Schiff, das bestimmungsgemäß Waren oder Passagiere befördert, eine solche dauernde feste Verbindung nicht hergestellt (Urteil des Reichsfinanzhofes - RFH - vom 06.03.1935 IV A 210/34, RFHE 37, 265; BFH-Urteile vom 19.12.1996 V R 130/92, BStBl II 1998, 279; vom 19.11.1998 V R 30/98, BStBl II 1999, 108;… vgl. auch Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 12 AO Rz. 7). - FG Hamburg, 27.05.2009 - 6 K 102/08
Betriebsstättenbegriff bei Schiffen im internationalen Verkehr
Zu den Begriffsmerkmalen der Betriebsstätte hat der BFH bereits mit Urteil vom 13. Februar 1974 ausgeführt ( I R 218/71, BFHE 111, 416 , HFR 1974, 231): 'Bereits nach dem zu § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Bremischen Firmen- und Gewerbesteuergesetzes vom 2. April 1924 ergangenen Urteil des RFH vom 6. März 1935 IV A 210/34 (RStBl 1935, 605) ist wesentliches Merkmal einer Betriebsstätte 'das Vorhandensein einer festen örtlichen Anlage oder Einrichtung'. - BFH, 13.02.1974 - I R 218/71 Bereits nach dem zu § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Bremischen Firmen- und Gewerbesteuergesetzes vom 2. April 1924 ergangenen Urteil des RFH vom 6. März 1935 IV A 210/34 (RStBl 1935, 605) ist wesentliches Merkmal einer Betriebstätte "das Vorhandensein einer festen örtlichen Anlage oder Einrichtung.
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