Rechtsprechung
| RFH, 11.05.1937 - IV A 36/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 27.02.1976 - VI R 97/72
Begriff "öffentliche Dienste" im Sinne des § 3 Ziff. 12 Satz 2 umfaßt den …
Die Rechtsprechung des RFH hatte öffentlich-rechtliche Körperschaften mit ähnlichen oder vergleichbaren Aufgabenstellungen nicht der Hoheitsverwaltung zugerechnet (vgl. z. B. Urteile vom 17. Juni 1931 VI A 1452/30, RStBl 1931, 666, und vom 11. Mai 1937 IV A 36/36, RStBl 1937, 975, in denen die Tätigkeit der Industrie- und Handelskammern als privatwirtschaftliche Tätigkeit beurteilt wird, ferner Urteil vom 17. Juni 1931 VI A 1205/31, RStBl 1931, 667, in dem bei Dienstleistung für eine preußische Landwirtschaftskammer kein öffentlicher Dienst angenommen wird). - BFH, 17.08.1962 - VI 315/61 U
Leistung von öffentlichem Dienst eines Mitglieds des Verwaltungsrats
Ebenso wie bei Landesärztekammern (…Urteil des Bundesfinanzhofs IV 255/56 U a.a.O.), bei Industrie- und Handelskammern (Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 36/36 vom 11. Mai 1937, RStBl 1937 S. 975) oder kassenärztlichen Vereinigungen (Urteil des Senats VI 141/60 S vom 26. Januar 1962, BStBl 1962 III S. 201) kann bei der Bfin.
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