Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Familiengerichte - Zuständigkeit der Vollstreckungsgerichte - Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Armenrechtsgesuch oder über die Beiordnung eines Armenanwalts - Beiordnung eines Armenanwalts für die Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1048
- MDR 1979, 564
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 47/78
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht; …
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78
Nach der ständigen Praxis des Senats genügt vielmehr auch die Vorlage eines der beteiligten Gerichte (vgl. die Senatsbeschlüsse FamRZ 1978, 330; 1978, 585 Nr. 427; 1978, 585 Nr. 428; NJW 1978, 1923; 1978, 1925; ebenso jetzt auch das Bayerische Oberste Landesgericht FamRZ 1978, 801).Nach der ständigen Praxis des Senats kommt es für die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Senate für Familiensachen einerseits und den allgemeinen Zivilsenaten der Oberlandesgerichte sowie den Berufungs- und Beschwerdekammern der Landgerichte andererseits nicht darauf an, ob in erster Instanz ein Familiengericht entschieden hat, sondern vielmehr darauf, ob die Sache ihrem Wesen nach vor die Familiengerichte gehört oder nicht (BGHZ 72, 182; BGH FamRZ 1978, 227 = NJW 1978, 889 = VersR 1978, 376; FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112 = VersR 1978, 447; NJW 1978, 1923; NJW 1978, 1925).
- BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78
Nach der ständigen Praxis des Senats kommt es für die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Senate für Familiensachen einerseits und den allgemeinen Zivilsenaten der Oberlandesgerichte sowie den Berufungs- und Beschwerdekammern der Landgerichte andererseits nicht darauf an, ob in erster Instanz ein Familiengericht entschieden hat, sondern vielmehr darauf, ob die Sache ihrem Wesen nach vor die Familiengerichte gehört oder nicht (BGHZ 72, 182; BGH FamRZ 1978, 227 = NJW 1978, 889 = VersR 1978, 376; FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112 = VersR 1978, 447; NJW 1978, 1923; NJW 1978, 1925). - BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77
Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78
Nach der ständigen Praxis des Senats kommt es für die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Senate für Familiensachen einerseits und den allgemeinen Zivilsenaten der Oberlandesgerichte sowie den Berufungs- und Beschwerdekammern der Landgerichte andererseits nicht darauf an, ob in erster Instanz ein Familiengericht entschieden hat, sondern vielmehr darauf, ob die Sache ihrem Wesen nach vor die Familiengerichte gehört oder nicht (BGHZ 72, 182; BGH FamRZ 1978, 227 = NJW 1978, 889 = VersR 1978, 376; FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112 = VersR 1978, 447; NJW 1978, 1923; NJW 1978, 1925).
- BGH, 25.01.1978 - IV ZB 72/77
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78
Nach der ständigen Praxis des Senats kommt es für die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Senate für Familiensachen einerseits und den allgemeinen Zivilsenaten der Oberlandesgerichte sowie den Berufungs- und Beschwerdekammern der Landgerichte andererseits nicht darauf an, ob in erster Instanz ein Familiengericht entschieden hat, sondern vielmehr darauf, ob die Sache ihrem Wesen nach vor die Familiengerichte gehört oder nicht (BGHZ 72, 182; BGH FamRZ 1978, 227 = NJW 1978, 889 = VersR 1978, 376; FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112 = VersR 1978, 447; NJW 1978, 1923; NJW 1978, 1925). - BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 39/78
Antrag auf Abänderung der durch Unterhaltsvergleich berechneten Unterhaltssumme …
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78
Nach der ständigen Praxis des Senats genügt vielmehr auch die Vorlage eines der beteiligten Gerichte (vgl. die Senatsbeschlüsse FamRZ 1978, 330; 1978, 585 Nr. 427; 1978, 585 Nr. 428; NJW 1978, 1923; 1978, 1925; ebenso jetzt auch das Bayerische Oberste Landesgericht FamRZ 1978, 801). - BGH, 15.02.1978 - IV ZB 72/77
Familiensache - Vormundschaft - Familiengericht - Vormundschaftsgericht
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78
Nach der ständigen Praxis des Senats kommt es für die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Senate für Familiensachen einerseits und den allgemeinen Zivilsenaten der Oberlandesgerichte sowie den Berufungs- und Beschwerdekammern der Landgerichte andererseits nicht darauf an, ob in erster Instanz ein Familiengericht entschieden hat, sondern vielmehr darauf, ob die Sache ihrem Wesen nach vor die Familiengerichte gehört oder nicht (BGHZ 72, 182; BGH FamRZ 1978, 227 = NJW 1978, 889 = VersR 1978, 376; FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112 = VersR 1978, 447; NJW 1978, 1923; NJW 1978, 1925). - OLG München, 28.05.1974 - 24 W 418/74
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78
11/64">NJW 1964, 1573 = MDR 1964, 767; OLG München NJW 1975, 504, 505 [OLG München 28.05.1974 - 24 W 418/74]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 37. Aufl. § 36 Anm. 1 B; Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 36 Anm. 1 b; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 37 Anm. A II; Sydow/Busch, ZPO 21. Aufl. § 37 Anm. 1; Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 37 Anm. I; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 36 II; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl. § 38 II) setzt eine Entscheidung nach § 36 ZPO keinen Antrag einer Partei voraus.
- LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
Die Vorlage ist in dem hier gegebenen Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ohne Antrag einer Partei von Amts wegen zulässig, um einen Verfahrensstillstand zu vermeiden (BGH Beschl. v. 31.01.1979 - IV ARZ 111/78 - NJW 1979, 1048; BGH Beschl. v. 07.03.1991 - I ARZ 15/91 - MDR 1991, 1199; Hessisches LAG Beschl. v. 09.06.2008 - 1 SHa 1/08). - OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08
Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht nach der Aufhebung eines Pfändungs- …
Ist das zuständige Vollstreckungsorgan jedoch das Vollstreckungsgericht, ist eine Sachnähe zum Erkenntnisverfahren typischerweise nicht gegeben (vgl. auch BGH NJW 1979, 1048, wonach sich die Zuständigkeit der Familiengerichte nicht auf Verrichtungen erstreckt, die die Zivilprozessordnung den Vollstreckungsgerichten zuweist).Wie der Gesetzgeber bereits durch die Bestimmung eines anderen Gerichts als des im Erkenntnisverfahren zuständigen Prozessgerichts zum Vollstreckungsorgan zum Ausdruck gebracht hat, ist in diesen Fällen eine Sachnähe zum Erkenntnisverfahren typischerweise nicht gegeben, so dass die Annahme nicht gerechtfertigt ist, die Sache gehöre ihrem Wesen nach vor die Wohnungseigentumsgerichte (vgl. auch BGH NJW 1979, 1048, wonach sich die Zuständigkeit der Familiengerichte nicht auf die Verrichtungen erstreckt, die die Zivilprozessordnung den Vollstreckungsgerichten zuweist).
- BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO setzt Antrag des Klägers …
Nur in den Fällen des negativen Kompetenzkonflikts (§ 36 Nr. 6 ZPO) ist ein Bestimmungsverfahren auch ohne Antrag für zulässig erachtet worden (vgl. BGH, Beschl. v. 31.1.1979 - IV ARZ 111/78, NJW 1979, 1048 m.w.N.).
- OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 1 W 98/05
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung; …
Diese Vorlage von Amts wegen genügt für eine Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH NJW 1979, 1048; 1985, 2537.). - OLG Saarbrücken, 24.02.2025 - 5 Sa 1/25
Gerichtliche Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder …
Ein Parteiantrag auf Zuständigkeitsbestimmung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1979 - IV ARZ 111 78, NJW 1979, 1048; Senat, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 Sa 1/24, MDR 2024, 1002). - LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08
Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines …
Die Vorlage ist in dem hier gegebenen Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ohne Antrag einer Partei von Amts wegen zulässig, um einen Verfahrensstillstand zu vermeiden (BGH Beschl. v. 31.01.1979 - IV ARZ 111/78 - NJW 1979, 1048; v. 07.03.1991 - I ARZ 15/91 - MDR 1991, 1199; HessLAG Beschl. v. 24.07.2006 - 1 SHa 11/06 - rkr., unter II der Gründe). - LAG Hessen, 11.07.2006 - 1 SHa 25/06
Bindungswirkung - Gerichtsstand des Erfüllungsortes - greifbare Gesetzwidrigkeit …
Die Vorlage ist in dem hier gegebenen Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ohne Antrag einer Partei von Amts wegen zulässig, um einen Verfahrensstillstand zu vermeiden (BGH Beschl. v. 31.01.1979 - IV ARZ 111/78 - NJW 1979, 1048; v. 07.03.1991 - I ARZ 15/91 - MDR 1991, 1199). - OLG Saarbrücken, 23.04.2024 - 5 Sa 1/24
Zuständigkeitsbestimmung in Rechtsstreit über Beitragsanpassung in privater …
Ein Parteiantrag auf Zuständigkeitsbestimmung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1979 - IV ARZ 111 78, NJW 1979, 1048; Senat, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 5 Sa 1/19). - OLG Koblenz, 18.08.2010 - 5 W 450/10
Gerichtsstand bei Inanspruchnahme eines Notarztes auf Schadensersatz durch einen …
Nur in den Fällen des negativen Kompetenzkonflikts ( § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ) ist ein Bestimmungsverfahren auch ohne Antrag für zulässig erachtet worden ( vgl. BGH NJW 1979, 1048 m.w.N. ). - OLG München, 27.06.2013 - 34 AR 205/13
Gerichtsstandsbestimmung: Zuständigkeit bei einer Klage wegen fehlerhafter …
Vielmehr genügt auch die Vorlage eines der beteiligten Gerichte (st. Rspr., siehe BGH NJW 1979, 1048; NJW 1985, 2537). - BAG, 05.01.1987 - 5 AS 11/86
Bindung an Verweisungsbeschluß - Beurkundung eines Antrags auf Verweis der …
- OLG Hamm, 27.06.1979 - 6 UF 313/79
Zurückweisung einer Beschwerde; Unterhalt bei Scheidung für einen Eheteil
- BAG, 15.09.1986 - 5 AS 8/86
- BAG, 12.01.1987 - 5 AS 12/86
- OLG München, 22.04.1985 - 11 WF 630/85
- BGH, 21.02.1979 - IV ARZ 110/78
Entscheidung über die Zuständigkeit für das von der Antragstellerin eingelegte …
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