Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1980 - IV ARZ 63/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtbekanntgabe einer amtsgerichtlichen Verfügung als Grund für die Versagung einer Bestimmung des zuständigen Gerichts
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.1980 - IV ARZ 84/79
Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Entscheidung über eine …
Auszug aus BGH, 27.02.1980 - IV ARZ 63/79
Im übrigen wird auf den (beigefügten) Beschluß des Senats vom 6. Februar 1980 - IV ARZ 84/79 - hingewiesen.
- BGH, 17.07.1981 - IVb ARZ 538/81
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Bindung an einen …
Zwar hat sich dieses Gericht in der Vorlage an den Bundesgerichtshof zur Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO für unzuständig erklärt (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Februar 1980 - IV ARZ 63/79 -, nicht veröffentlicht), dies jedoch den Parteien nicht bekanntgegeben. - BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 517/81
Voraussetzungen für Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das im Rechtszug …
Eine "rechtskräftige" Unzuständigerklärung des Amtsgerichts Mettmann liegt vor; sie ist in dem Vorlagebeschluß vom 9. März 1981 zu erblicken (vgl. BGH Beschluß vom 27. Februar 1980 - IV ARZ 63/79 - nicht veröffentlicht), der - anders als der frühere Verweisungsbeschluß vom 2. Dezember 1980 - nach Zustellung der Antragsschrift vom 16. Oktober 1980 an den Antragsgegner ergangen und den Parteien mitgeteilt worden ist (zu diesen Erfordernissen vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 - NJW 1980, 1281 = FamRZ 1980, 562 und vom 9. Mai 1980 - IV b ARZ 520/80; BGH Beschluß vom 4. Juli 1979 - IV ARZ 32/79 - FamRZ 1979, 790, 791).
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