Rechtsprechung
| BGH, 09.01.1980 - IV ARZ 70/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Gewährung einer Auskunft über die während der Ehe erworbenen rentenversicherungsrechtlichen Ansprüche des Ehepartners - Voraussetzungen einer gerichtlichen Zuständigkeit in Familiensachen - Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansehen eines Verfahrens als ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
- BGH, 14.03.1979 - IV ZR 98/78
Zulässigkeit einer Klage auf Prozesskostenvorschuss bei Möglichkeit der Erwirkung …
Auszug aus BGH, 09.01.1980 - IV ARZ 70/79
Diese Frage hat das Oberlandesgericht vielmehr selbständig zu prüfen und - gleichgültig, ob im ersten Rechtszug das Familiengericht oder das Landgericht entschieden hat (BGH NJW 1978, 1925; FamRZ 1979, 472) - allein danach zu beurteilen, ob eine Familiensache vorliegt oder nicht. - BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 30/79
Reichweite der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wegen Unzuständigkeit …
Auszug aus BGH, 09.01.1980 - IV ARZ 70/79
Sie reicht, wie der Senat mit Beschluß vom 19. September 1979 - IV ARZ 30/79 (FamRZ 1979, 1005) - entschieden hat, jedoch nicht so weit, daß das verweisende Gericht durch seine Beurteilung eine eigene Prüfung der Rechtsnatur der Sache durch das Rechtsmittelgericht ausschließen und damit im Ergebnis festlegen würde, ob bei dem Oberlandesgericht ein Familiensenat oder ein allgemeiner Zivilsenat zu entscheiden hat. - BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 50/78
Zuständigkeit der oberlandesgerichtlichen Familiensenate für Beschwerden gegen …
Auszug aus BGH, 09.01.1980 - IV ARZ 70/79
Diese Frage hat das Oberlandesgericht vielmehr selbständig zu prüfen und - gleichgültig, ob im ersten Rechtszug das Familiengericht oder das Landgericht entschieden hat (BGH NJW 1978, 1925; FamRZ 1979, 472) - allein danach zu beurteilen, ob eine Familiensache vorliegt oder nicht.
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 80/87
Modifizierung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs durch eine …
Demgemäß hat der Bundesgerichtshof die vor dem Inkrafttreten des ersten EheRG abgeschlossenen Scheidungsvereinbarungen, in denen die Parteien einen Ausgleich ihrer beiderseitigen Versorgung oder sonst einen Anspruch entsprechend der erwarteten Gesetzesregelung über den Versorgungsausgleich verabredet hatten, stets als Unterhaltsvereinbarungen bewertet (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1980 - IV ARZ 70/79 - sowie Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 1985 IVb ARZ 63/84 - FamRZ 1985 367, 368 und vom 20. März 1985 - IVb ARZ 8/85 - vgl. auch BGH Beschluß vom 19. September 1979 - IV ARZ 30/79 - FamRZ 1979, 1005).Derartige Anhaltspunkte hat der Bundesgerichtshof weder darin gesehen, daß sich der geschiedene Ehemann - zusätzlich - zur Zahlung eines Betrages an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zugunsten der Ehefrau verpflichtet hatte (…vgl. Beschluß vom 19. September 1979 aaO.), noch in einem Fall angenommen, in dem - allein - ein Versorgungsausgleichsanspruch der Ehefrau vereinbart worden war (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1980 - IV ARZ 70/79 - sowie Senatsbeschluß vom 20. März 1985 - IVb ARZ 8/85 - sowie auch Senatsbeschluß vom 23. Januar 1985 aaO.).
- BGH, 23.01.1985 - IVb ARZ 63/84
Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche aus einer vor Inkrafttreten des …
Der frühere IV. Zivilsenat des BGH hat eine Modifizierung des Anspruchs aus § 60 EheG angenommen in einem F all, in dem sich der geschiedene Ehemann zusätzlich zur Zahlung eines Betrages an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zugunsten der Ehefrau verpflichtete hatte (vgl. den mehrfach angeführten Beschluß vom 19. September 1979), ferner eine solche des Anspruchs aus § 58 EheG in einem F all, in dem in ähnlicher Weise wie in dem vorliegenden ein Versorgungsausgleichsanspruch der Ehefrau vereinbart worden war (Beschluß vom 9. Januar 1980 - IV ARZ 70/79). - BGH, 20.03.1985 - IVb ARZ 8/85
Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einer geschiedenen Ehefrau - Örtliche …
Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Modifizierung des Anspruchs aus § 60 EheG angenommen in einem Fall, in dem sich der geschiedene Ehemann - zusätzlich - zur Zahlung eines Betrages an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zugunsten der Ehefrau verpflichtet hatte (…Beschluß vom 19. September 1979 aaO), ferner eine solche des Anspruchs aus § 58 EheG in einem Fall, in dem ein Versorgungsausgleichsanspruch der Ehefrau vereinbart worden war (Beschluß vom 9. Januar 1980 - IV ARZ 70/79). - BGH, 03.10.1984 - IVb ZR 10/83
Wirksamkeit eines als Scheidungsvereinbarung geschlossenen Vergleichs - …
Bei diesen Absprachen geht es im wesentlichen um das Auskommen der Beklagten nach dem Tode des Klägers und damit um einen Gegenstand, der die künftige Unterhaltspflicht des schuldig geschiedenen Ehegatten betraf und dessen Regelung daher in den Rahmen der Unterhaltsvereinbarung fällt (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Januar 1980 - IV ARZ 70/79).
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