Rechtsprechung
| BGH, 04.04.1979 - IV ARZ 87/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Treuhänderische Übertragung von Eigentum - Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks - Haupt- und Hilfsanspruch - Kumulative Geltendmachung von Ansprüchen - Zuständigkeit eines allgemeinen Berufungssenats oder eines Senats für Familiensachen - Zuständigkeit eines ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 74/78
Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber einem …
Auszug aus BGH, 04.04.1979 - IV ARZ 87/78
Eine derartige Verbindung ist in den nach dem 30. Juni 1977 rechtshängig gewordenen und in künftigen Prozessen nicht mehr zulässig (vgl. Senatsbeschluß in NJW 1979, 426 und den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 74/78).Daraus ergäbe sich nämlich die der vorliegenden Sache wenig dienliche Folge, daß es dem allgemeinen Berufungssenat, der im Hinblick auf die im Vordergrund stehenden nichtfamilienrechtlichen Ansprüche als zunächst zuständig bestimmt werden müßte, obläge, das den Klageantrag zu 3 betreffende Verfahren gemäß § 145 ZPO abzutrennen und an den Familiensenat abzugeben (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 74/78).
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus BGH, 04.04.1979 - IV ARZ 87/78
Der Bundesgerichtshof hat in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 6 ZPO zu bestimmen, ob ein allgemeiner Berufungssenat oder ein Senat für Familiensachen zuständig ist (vgl. BGHZ 71, 264). - BGH, 08.11.1978 - IV ARZ 73/78
Verbindung von Familien- und Nichtfamiliensachen in einer Klage
Auszug aus BGH, 04.04.1979 - IV ARZ 87/78
Eine derartige Verbindung ist in den nach dem 30. Juni 1977 rechtshängig gewordenen und in künftigen Prozessen nicht mehr zulässig (vgl. Senatsbeschluß in NJW 1979, 426 und den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 74/78).
- BGH, 15.02.1978 - IV ZB 76/77
Scheidung einer Ehe wegen Ehebruchs - Zuständigkeit eines Gerichts - Entscheidung …
Auszug aus BGH, 04.04.1979 - IV ARZ 87/78
Zwar hat der erkennende Senat schon wiederholt entschieden, daß im Hinblick auf diesen Grundsatz (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) ein Gericht, bei dem vor dem 1. Juli 1977 ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, auch nach dem Inkrafttreten des 1. EheRG und einer darin vorgesehenen abweichenden Zuständigkeitsregelung zur Entscheidung über das bereits anhängige Rechtsmittel zuständig bleibt (vgl. FamRZ 1977, 828 und 1978, 405). - BGH, 12.10.1977 - IV ZB 48/77
Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts - Regelung der elterlichen …
Auszug aus BGH, 04.04.1979 - IV ARZ 87/78
Zwar hat der erkennende Senat schon wiederholt entschieden, daß im Hinblick auf diesen Grundsatz (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) ein Gericht, bei dem vor dem 1. Juli 1977 ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, auch nach dem Inkrafttreten des 1. EheRG und einer darin vorgesehenen abweichenden Zuständigkeitsregelung zur Entscheidung über das bereits anhängige Rechtsmittel zuständig bleibt (vgl. FamRZ 1977, 828 und 1978, 405). - OLG Koblenz, 20.07.1977 - 4 SmA 6/77
Streit über die Auslegung einer gesetzlichen Zuständigkeitsabgrenzung; …
Auszug aus BGH, 04.04.1979 - IV ARZ 87/78
Erst recht muß es daher möglich sein, daß mit der Einführung neuer verfahrensrechtlicher Vorschriften, die, wie die Regelung des 1. EheRG, die ausschließliche gerichtsinterne Zuständigkeit spezieller Spruchkörper vorsehen, bereits anhängige Rechtsmittelverfahren auf die betreffenden Spruchkörper desselben Gerichts übergehen, ohne daß das Prinzip der Fortdauer der Zuständigkeit berührt wird (vgl. auch OLG Koblenz NJW 1977, 1735 [OLG Koblenz 20.07.1977 - 4 SmA 6/77];… Baumbach/Lauterbach, ZPO 37. Aufl. § 261 Anm. 7).
- BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
Materielle Anknüpfung bei der Rechtsmittelzuständigkeit - Umfang des Grundsatzes …
Mit dem Inkrafttreten des 1. EheRG ist daher bei den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten die gerichtsinterne Zuständigkeit für die anhängigen Familiensachen auf die Familiengerichte und -senate übergegangen (so auch schon BGH, Beschluß vom 4. April 1979 - IV ARZ 87/78, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; ebenso: OLG Koblenz FamRZ 1977, 648; OLG Oldenburg FamRZ 1977, 726; Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, 1. EheRG Art. 12 Nr. 7 Anm. 3;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 261 Anm. 7 m.w.N.).
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