Rechtsprechung
| BVerwG, 26.07.1968 - IV B 105.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtbescheidung des im schriftlichen Verfahren gestellten Beweisantrages
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.02.1967 - 55 I 65
- VGH Bayern, 27.02.1968 - 55 I 65
- BVerwG, 26.07.1968 - IV B 105.67
- BVerwG, 10.10.1969 - IV C 114.68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
Auszug aus BVerwG, 26.07.1968 - IV B 105.67
Sie ist jedoch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 15, 175) auch dann anzuwenden, wenn gemäß § 101 Abs. 2 VwGO im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll und der Kläger, nach Erklärung seines Einverständnisses hierzu, einen neuen Beweisantrag stellt.
- BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69
Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme …
Allerdings liegt die Annahme nahe, daß das Berufungsgericht nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. November 1962 - BVerwG IV C 113.62 - (BVerwGE 15, 175) durch Beschluß nach § 86 Abs. 2 VwGO hätte vorab entscheiden müssen (ebenso Beschluß vom 26. Juli 1968 - BVerwG IV B 105.67 -, vgl. andererseits aber auch Beschluß vom 6. Februar 1968 - BVerwG V B 127.67 -), wenn im Schriftsatz vom 16. Juli 1969 ein Beweisantrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO gestellt worden wäre; es mag aber offenbleiben, ob das im Urteil vom 28. November 1962 Gesagte auch dann gilt, wenn ein Beweisantrag die Klärung lediglich offensichtlich unerheblicher Fragen anstrebt.
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