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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.1968 - IV B 105.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2933
BVerwG, 26.07.1968 - IV B 105.67 (https://dejure.org/1968,2933)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1968 - IV B 105.67 (https://dejure.org/1968,2933)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1968 - IV B 105.67 (https://dejure.org/1968,2933)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtbescheidung des im schriftlichen Verfahren gestellten Beweisantrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
    Auszug aus BVerwG, 26.07.1968 - IV B 105.67
    Sie ist jedoch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 15, 175) auch dann anzuwenden, wenn gemäß § 101 Abs. 2 VwGO im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll und der Kläger, nach Erklärung seines Einverständnisses hierzu, einen neuen Beweisantrag stellt.
  • BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69

    Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme …

    Allerdings liegt die Annahme nahe, daß das Berufungsgericht nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. November 1962 - BVerwG IV C 113.62 - (BVerwGE 15, 175) durch Beschluß nach § 86 Abs. 2 VwGO hätte vorab entscheiden müssen (ebenso Beschluß vom 26. Juli 1968 - BVerwG IV B 105.67 -, vgl. andererseits aber auch Beschluß vom 6. Februar 1968 - BVerwG V B 127.67 -), wenn im Schriftsatz vom 16. Juli 1969 ein Beweisantrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO gestellt worden wäre; es mag aber offenbleiben, ob das im Urteil vom 28. November 1962 Gesagte auch dann gilt, wenn ein Beweisantrag die Klärung lediglich offensichtlich unerheblicher Fragen anstrebt.
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