Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.1968 - IV B 105.68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 11 RGaO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 27.02.1968 - I BA 3/68
- OVG Bremen, 27.02.1968 - I BA 4/68
- BVerwG, 21.11.1968 - IV B 105.68
Papierfundstellen
- ZMR 1969, 381
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 105.68
Es ist zwar zutreffend, wenn die Beschwerdeführer darauf hinweisen, daß § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats keine nachbarschützende Funktion hat (vgl. BVerwGE 27, 29).Daraus folgt, daß die von den Beschwerdeführern weiter geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Senats vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - (BVerwGE 27, 29) nicht vorliegt; eine Zulassung der Revision aus dem Gesichtspunkt des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kommt daher ebenfalls nicht in Betracht.
- BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 105.68
Mit einer ähnlichen Argumentation des Berufungsgerichts hat sich der beschließende Senat in seinem Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 27.67 - (NJW 1968, 1842 [BVerwG 29.03.1968 - IV C 27/67] [1843 unter 2 c] = DÖV 1968, 730) auseinandergesetzt und sie bestätigt. - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO
Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 105.68
Die Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 2 trägt, wie der Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103 [108]) ausgeführt hat, der Erfahrung Rechnung, daß die Summe der Einzelgeräusche aus einer Anzahl von Einzelgaragen bei den jeweiligen Wohngebäuden in der Regel nicht die Störungswirkung erzeugt wie die Konzentration der Geräusche bei einer Zusammenfassung der Garagen in einem Gebäude; § 11 Abs. 2 Satz 2 RGaO geht damit gleichsam von einer Vermutung für den Störungscharakter von Mittel- und Großanlagen aus und verlangt deswegen grundsätzlich einen angemessenen Abstand; er schließt jedoch keinesfalls Feststellungen im Einzelfall aus, daß auch mit Kleinanlagen erhebliche Störungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 4 RGaO verbunden sind. - BVerwG, 20.07.1966 - IV C 34.66
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 105.68
In der Handhabung dieses Ermessens ist es nur insoweit beschränkt, als es sich einer Beweisaufnahme - hier einer weitergehenden Beweisaufnahme, als sie das Oberverwaltungsgericht vorgenommen hat - dann nicht entziehen kann, wenn sich deren Notwendigkeit ihm in Anbetracht des gesamten Sachverhalts und der von den Beteiligten etwa gestellten Beweisanträge hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1966 - BVerwG IV C 34.66 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 14.02.1969 - IV C 63.67
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen den Bau von Garagen im Wohngebiet
§ 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO beseitigt einen durch landes- oder durch ortsrechtliche Vorschriften gewährten Nachbarschutz nicht (im Anschluß an den Beschluß vom 21. November 1968 - BVerwG IV B 105.68 -).Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 21. November 1968 - BVerwG IV B 105.68 - entschieden hat, sprechen dagegen Sinn und Zweck des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO.
- BVerwG, 14.02.1969 - IV C 64.67
Errichtung einer Garagenanlage in einem geschützten Wohngebiet - Befreiung wegen …
§ 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO beseitigt einen durch landes- oder durch ortsrechtliche Vorschriften gewährten Nachbarschutz nicht (im Anschluß an Beschluß vom 21. November 1968 - BVerwG IV B 105.68 -).Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 21. November 1968 - BVerwG IV B 105.68 - entschieden hat, sprechen dagegen Sinn und Zweck des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO.
- BVerwG, 21.01.1970 - IV B 91.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulassung von …
Insbesondere ist das Ermessen beschränkt und ein Verfahrensmangel wegen Verletzung der Aufklärungspflicht gegeben, wenn sich das Tatsachengericht eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkenntnis zuschreiben oder jedenfalls die eigene Sachkunde überbewerten würde und Beweisfragen trotz mangelnder eigener Sachkunde ohne Zuziehung von geeigneten Sachverständigen beantworten wollte (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 -, vom 20. August 1964 - BVerwG VI B 2.64 -, vom 5. Januar 1967 - BVerwG IV B 179.65 -, vom 21. November 1968 - BVerwG IV B 105.68 -). - OVG Bremen, 28.11.1969 - II BA 45/69
Rechtmäßigkeit einer Bauerlaubnis; Nachbarschützende Funktion einer hinteren …
Das hat zur Folge, dass ihnen das Verbot des § 37 StBO entgegensteht, dessen nachbarschützende Wirkung durch § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO nicht beseitigt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.11.1968, IV B 105/68).
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