Rechtsprechung
| BFH, 20.12.1994 - IV B 106/94, IV S 10/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 17.10.1995 - X B 139/95
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein finanzgerichtliches Verfahren
Dieser vom Kläger zu verantwortende Mangel (…vgl. dazu u. a.: Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Februar 1993 X S 1/93, BFH/NV 1993, 681, und vom 20. Dezember 1994 IV B 106/94, IV S 10/94, BFH/NV 1995, 726) hindert eine Sachprüfung: Der Kläger hat insoweit nicht alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare getan, um dieses formelle Hindernis zu beseitigen. - BFH, 15.10.1996 - VII S 14/96
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Da PKH für jeden Rechtszug besonders gewährt wird, reicht die Vorlage dieser Erklärung nur im finanzgerichtlichen Verfahren nicht aus; erforderlich wäre zumindest, daß unter Bezugnahme auf die in der Vorinstanz abgegebene Erklärung versichert wird, daß sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht geändert haben (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1994 IV B 106/94, IV S 10/94, BFH/NV 1995, 726).
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