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Rechtsprechung
   BFH, 04.07.2001 - IV B 108/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10692
BFH, 04.07.2001 - IV B 108/00 (https://dejure.org/2001,10692)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2001 - IV B 108/00 (https://dejure.org/2001,10692)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - IV B 108/00 (https://dejure.org/2001,10692)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - IV B 108/00
    Das Finanzgericht (FG) weicht mit seiner Entscheidung, dass sowohl der zwischen den Ehegatten geschlossene Darlehensvertrag vom 24. März 1992 als auch der Mietvertrag vom 4. Dezember 1995 und die Vereinbarung vom 31. Dezember 1996 einem Fremdvergleich nicht standhalten, nicht von dem in der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94 (BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196) ab.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - IV B 108/00
    In der Beschwerdebegründung müssen dazu abstrakte Rechtssätze (auch) der BFH-Entscheidung so genau bezeichnet werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 63, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1994 - II B 102/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und …

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - IV B 108/00
    Die (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen sind dabei erkennbar oder zumindest in einer ohne weiteres nachvollziehbaren Weise gegenüberzustellen (BFH-Beschluss vom 16. März 1994 II B 102/93, BFH/NV 1995, 34).
  • BFH, 14.06.1994 - VII B 239/93

    Umsatzsteuerrückstände einer Kommanditgesellschaft (KG) - Vermietung eines …

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - IV B 108/00
    Soweit die Kläger rügen, das FG habe die BFH-Rechtsprechung fehlerhaft auf den Streitfall angewandt, wird damit keine Divergenz geltend gemacht, sondern ein im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlicher Subsumtionsfehler gerügt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 17).
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 60/05

    Ausbildungsförderung; unentgeltliche Vermögensübertragung; Darlegungspflicht

    Danach sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht vgl. zum Beispiel BFH, Beschluss vom 4.7.2001 - IV B 108/00 -, und Urteil vom 9.10.2001 - VIII R 5/01 -, beide zitiert nach Juris.
  • FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 145/00

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses

    Allerdings sind an den Nachweis, dass es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt, um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (…vgl. BFH-Urteil vom 20.10.1997 IX R 38/97 a.a.O.; Urteil vom 19.10.1999 IX R 30/98, BStBl II 2000, 223; Beschluss vom 4.07.2001 IV B 108/00, n.v.).
  • VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03

    Angehörigendarlehen als Schulden des Auszubildenden

    Danach sind Darlehensverträge zwischen Angehörigen steuerlich - hier: ausbildungsförderungsrechtlich - nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, s. z. B. BFH, Beschl. v. 25.06.2002 - X B 30/01 -, juris, Urt. v. 19.02.2002, BFHE 198, S. 288 = NJW 2002, S. 3726, Urt. v. 09.10.2001 - VIII R 5/01 -, juris, Beschl. v. 04.07.2001 - IV B 108/00 -, juris, Urt. v. 29.06.1993 - IX R 44/89 -, juris, Urt. v. 28.01.1993 - IV R 109/91 -, juris, u. Urt. v. 18.12.1990, BFHE 163, S. 444, LS auch FamRZ 1991, S. 938).
  • FG München, 26.02.2002 - 6 K 4113/01

    Abziehbarkeit von Versorgungsaufwendungen; Einkommensteuer 1999

    Die Rechtsprechung fordert für die steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen seit jeher, dass diese Vereinbarungen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl II 1997, 196 ; und vom 4. Juli 2001 IV B 108/00, Haufe-Index 641321, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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