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Rechtsprechung
   BFH, 10.01.1995 - IV B 108/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12828
BFH, 10.01.1995 - IV B 108/94 (https://dejure.org/1995,12828)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1995 - IV B 108/94 (https://dejure.org/1995,12828)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - IV B 108/94 (https://dejure.org/1995,12828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und wegen eines Verfahrensmangels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen …

    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 108/94
    Nach der Senatsentscheidung vom 13. September 1991 IV B 105/90 (BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148) führt die überlange Verfahrensdauer grundsätzlich nicht zur Verfassungs- und Rechtswidrigkeit der angefochtenen Steuerbescheide, mit der Folge, daß auch die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht in Betracht kommt (…vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Mai 1994 XI B 63/93, BFH/NV 1994, 605).

    Da bereits im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 14. Juni 1994 die gegen den o. a. Beschluß des erkennenden Senates in BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148) eingelegte Verassungsbeschwerde durch das BVerfG nicht angenommen worden war, ist auch nicht ersichtlich, daß das angefochtene FG- Urteil wegen der nicht gewährten Aussetzung des Verfahrens auf einer Verfahrensverletzung beruhen könnte.

  • BFH, 22.03.1993 - XI R 23/92

    - Zulassungsfreie Revision bei Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen …

    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 108/94
    Denn der eigentliche Grund für die Annahme eines absoluten Revisionsgrundes ist, daß sich die Rechtsprechung unter den Augen der Öffentlichkeit abspielen soll, nicht da gegen, daß private Interessen durch eine nichtöffentliche Sitzung geschützt werden sollen (…Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Anm. 22;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung, 15. Aufl., § 116 FGO, Tz. 19), so daß auch nicht erörtert zu werden braucht, ob hier nach dem Vortrag der Kläger eine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit auf den Willen oder die mangelnde Sorgfalt des Gerichts zurückzuführen wäre (BFH-Beschlüsse vom 22. März 1993 XI R 23, 24/92, BFHE 170, 308, BStBl II 1993, 514, und vom 21. März 1985 IV S 21/84, BFHE 143, 487, BStBl II 1985, 551 sowie Urteil vom 27. November 1991 X R 98--100/90, BFHE 166, 524, BStBl II 1992, 411).
  • BFH, 21.03.1985 - IV S 21/84

    Revision - Revisionsgrund - Mündliche Verhandlung - Grundsatz der Öffentlichkeit …

    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 108/94
    Denn der eigentliche Grund für die Annahme eines absoluten Revisionsgrundes ist, daß sich die Rechtsprechung unter den Augen der Öffentlichkeit abspielen soll, nicht da gegen, daß private Interessen durch eine nichtöffentliche Sitzung geschützt werden sollen (…Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Anm. 22;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung, 15. Aufl., § 116 FGO, Tz. 19), so daß auch nicht erörtert zu werden braucht, ob hier nach dem Vortrag der Kläger eine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit auf den Willen oder die mangelnde Sorgfalt des Gerichts zurückzuführen wäre (BFH-Beschlüsse vom 22. März 1993 XI R 23, 24/92, BFHE 170, 308, BStBl II 1993, 514, und vom 21. März 1985 IV S 21/84, BFHE 143, 487, BStBl II 1985, 551 sowie Urteil vom 27. November 1991 X R 98--100/90, BFHE 166, 524, BStBl II 1992, 411).
  • BFH, 20.05.1994 - XI B 63/93
    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 108/94
    Nach der Senatsentscheidung vom 13. September 1991 IV B 105/90 (BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148) führt die überlange Verfahrensdauer grundsätzlich nicht zur Verfassungs- und Rechtswidrigkeit der angefochtenen Steuerbescheide, mit der Folge, daß auch die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht in Betracht kommt (vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. Mai 1994 XI B 63/93, BFH/NV 1994, 605).
  • BFH, 26.11.1992 - V B 128/92

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 108/94
    Auch fehlen jegliche substantiierte Ausführungen dazu, weshalb ein allgemeines Interesse an einer weiteren Entscheidung des BFH vorliegen könnte (BFH-Beschluß vom 26. November 1992 V B 128/92, BFH/NV 1994, 132).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95

    Umbau- und Modernisierungsaufwendungen als Anschaffungskosten, wenn mit dem …

    Eine überlange Verfahrensdauer führt nämlich nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nicht zur Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen Steuerbescheids und steht einer gerichtlichen Sachentscheidung nicht entgegen (Beschlüsse des BFH in BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148;… ferner vom 20. Mai 1994 XI B 63/93, BFH/NV 1994, 605; vom 10. Januar 1995 IV B 108/94, BFH/NV 1995, 803; BFH-Urteile vom 5. Dezember 1995 VII R 10/91, BFHE 179, 119, BStBl II 1996, 281; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 21. März 1996 XI R 82/94, BFHE 180, 316, BStBl II 1996, 518;… die vom XI. Senat im Beschluß vom 3. Dezember 1993 XI S 12/93, BFH/NV 1994, 494, bei summarischer Prüfung im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung geäußerten Zweifel sind danach überholt).
  • BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95

    Frage des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der Öffentlichkeit …

    Denn die eigentliche Rechtfertigung für die Annahme eines absoluten Revisionsgrundes ist, daß sich die Rechtsprechung unter den Augen der Öffentlichkeit abspielen soll, nicht dagegen, daß private Interessen durch eine nichtöffentliche Sitzung geschützt werden sollen (Senatsbeschluß vom 10. Januar 1995 IV B 108/94, BFH/NV 1995, 803, m. w. N.).
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