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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1974 - IV B 108.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2975
BVerwG, 16.08.1974 - IV B 108.74 (https://dejure.org/1974,2975)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1974 - IV B 108.74 (https://dejure.org/1974,2975)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1974 - IV B 108.74 (https://dejure.org/1974,2975)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Prüfung des Vorliegens einer Divergenz - Anforderungen an die Zulässigkeit eines Grenzbauvorhabens

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1974 - IV B 108.74
    Die Beschwerde stützt sich darauf, daß das Berufungsurteil von dem Urteil des Senats vom 12. Juni 1960 - BVerwG IV C 77.68 - (BVerwGE 35, 256 [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68] = NJW 1970, 1939) abweiche.
  • BVerwG, 06.01.1970 - IV B 57.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einhaltung der gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1974 - IV B 108.74
    Das kann durchaus dazu führen, daß ein nach § 34 BBauG zulässiger Grenzbau, der die landesrechtlichen Vorschriften über den Bauwich oder über Abstandsflächen nicht einhält, nicht genehmigt werden kann (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 6. Januar 1970 - BVerwG IV B 57.69 - DVBl. 1970, 830 [831]).
  • BVerwG, 24.10.1977 - 4 B 194.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Irrevisibilität von …

    Daß die nach § 34 BBauG bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens nicht seine Unzulässigkeit nach Vorschriften des (Landes-)Bauordnungsrechts ausschließt, bedarf keiner grundsätzlichen Klärung mehr, weil es durch die Rechtsprechung des Senats - gerade auch in bezug auf bauordnungsrechtliche Grenzabstandsvorschriften - bereits geklärt ist (vgl. Beschluß vom 6. Januar 1970 - BVerwG IV B 57.69 - DVBl. 1970, 830 [831]; ebenso Beschlüsse vom 24. März 1972 - BVerwG IV B 28.72 -, vom 12. Dezember 1972 - BVerwG IV B 144.72 -, vom 29. Januar 1973 - BVerwG IV B 2.73 - und vom 16. August 1974 - BVerwG IV B 108.74 - zum generellen Verhältnis von (Bundes-)Bebauungsrecht und (Landes-)Bauordnungsrecht vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 - BVerwGE 40, 94 [95 ff.] und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 - BVerfGE 40, 261 [265 ff.]).
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