Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.1967 - IV B 113.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 09.11.1967 - IV B 113.66
- BVerwG, 09.12.1967 - IV B 113.66
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - IV B 113.66
Sie halten die vom angefochtenen Urteil im Gegensatz zum Verwaltungsgericht entscheidungserheblich vertretene Rechtsauffassung, daß den Klägern aus der Berufung auf die erteilte Wohnsiedlungsgenehmigung kein Anspruch auf die erstrebte Baugenehmigung zustehe, zu ihren Gunsten für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig, wobei sie Abweichung der angefochtenen Entscheidung von BVerwGE 3, 351 rügen und im übrigen Verfahrensmängel geltend machen.Die Richtigkeit der Erkenntnis des angefochtenen Urteils, daß die Kläger sich für ihr Begehren auf eine endgültige baurechtliche Absicherung ihrer ab 1949 ausgeführten Vorhaben auf diese Genehmigung nicht berufen können, ergibt sich aber ohne rechtsgrundsätzliche Klärung unmittelbar aus dem Gesetz; sie verträgt sich auch mit den im Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - (BVerwGE 3, 251 [BVerwG 27.04.1956 - II C 146/54]) ausgesprochenen grundsätzlichen rechtlichen Erkenntnissen.
- BVerwG, 27.04.1956 - II C 146.54
Berufung eines volksdeutschen Umsiedlers in ein deutsches Beamtenverhältnis im …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - IV B 113.66
Die Richtigkeit der Erkenntnis des angefochtenen Urteils, daß die Kläger sich für ihr Begehren auf eine endgültige baurechtliche Absicherung ihrer ab 1949 ausgeführten Vorhaben auf diese Genehmigung nicht berufen können, ergibt sich aber ohne rechtsgrundsätzliche Klärung unmittelbar aus dem Gesetz; sie verträgt sich auch mit den im Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - (BVerwGE 3, 251 [BVerwG 27.04.1956 - II C 146/54]) ausgesprochenen grundsätzlichen rechtlichen Erkenntnissen.
- BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 10.13
Folgen einer Lockerung und Aufhebung der Bindungswirkung einer …
Einer Wohnsiedlungsgenehmigung kommt Bindungswirkung hinsichtlich solcher baurechtlicher Ansprüche zu, die Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren waren (Beschluss vom 9. November 1967 - BVerwG 4 B 113.66 - Buchholz 406.20 § 4 WSG Nr. 5). - BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 12.13
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus …
Einer Wohnsiedlungsgenehmigung kommt Bindungswirkung hinsichtlich solcher baurechtlicher Ansprüche zu, die Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren waren (Beschluss vom 9. November 1967 - BVerwG 4 B 113.66 - Buchholz 406.20 § 4 WSG Nr. 5). - BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach Änderung der rechtlichen oder …
Die Teilungsgenehmigung stellt damit in ihrer Bindungswirkung eine spezialgesetzliche Form der Zusicherung dar, die gemäß § 38 Abs. 3 VwVfG ebenfalls unter dem Vorbehalt der gleichbleibenden Sach- und Rechtslage steht (vgl. insoweit schon den Beschluß vom 9. November 1967 - BVerwG 4 B 113.66 - BRS 18, Nr. 66, worin der Senat der Wohnsiedlungsgenehmigung eine "Zusagewirkung kraft Gesetzes" zuerkannt hat).
- BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus …
Einer Wohnsiedlungsgenehmigung kommt Bindungswirkung hinsichtlich solcher baurechtlicher Ansprüche zu, die Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren waren (Beschluss vom 9. November 1967 - BVerwG 4 B 113.66 - Buchholz 406.20 § 4 WSG Nr. 5). - BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68
Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Voraussetzungen einer …
Dieser Unterschied erklärt sich aus der Beziehung, die zwischen dem Inhalt der Bauabsicht und dem Inhalt der nach § 21 Abs. 1 BBauG eintretenden Bindungswirkung besteht: Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß Gegenstand der Bindung nach § 21 Abs. 1 BBauG nur werden kann, was an Absichten offengelegt, und damit der Prüfung im bodenverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren unterstellt worden ist (vgl. insbesondere das Urteil vom 31. Januar 1968 [a.a.O. S. 89] sowie den Beschluß vom 9. November 1967 - BVerwG IV B 113.66 - [Buchholz BVerwG 406.20, § 4 WSG Nr. 51]). - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 186.65
Klage auf Verpflichtung zur Genehmigungserteilung - Erteilung einer …
Denn es gilt allgemein (und galt auch schon für das Wohnsiedlungsgesetz), daß sich die Bindungswirkung nur auf das erstreckt, was bei ihrer Erteilung Gegenstand der Prüfung war bzw. sein konnte (vgl. etwa den Beschluß vom 9. November 1967 - BVerwG IV B 113.66 - sowie Gelzer, Das neue Bauplanungsrecht S. 285 und Zinkahn-Bielenberg a.a.O. § 21 Rdnr. 7). - BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65
Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich …
Die Bindungswirkung des § 21 BBauG beschränkt sich in jedem Fall auf diejenigen baurechtlichen Ansprüche, die der Grundstückskäufer mit der Offenlegung seiner Absichten über die künftige bauliche Nutzung des Grundstücks der Genehmigung unterstellt und damit zum Gegenstand der Prüfung im bodenrechtlichen Genehmigungsverfahren gemacht hat (vgl.Beschluß vom 9. November 1967 - BVerwG IV B 113.66 -). - BVerwG, 01.12.1995 - 4 B 268.95
Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Bindungswirkung eines Bauvorbescheids …
Eine Abweichung von den Beschlüssen vom 17. Oktober 1964 - BVerwG 1 B 107.63 - und vom 9. November 1967 - BVerwG 4 B 113.66 - sowie von dem Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG 4 C 170.65 - kann schon deshalb nicht vorliegen, weil diese Entscheidungen, wie die Beschwerde selbst vorträgt, zum Bodenverkehrsrecht ergangen sind und keine Aussagen zur Bindungswirkung von Bauvorbescheiden enthalten. - BGH, 20.12.1973 - III ZR 85/70
Entschädigungsanspruch wegen Unbebaubarkeit eines Grundstücks durch nach dem …
Die Wohnsiedlungsgenehmigung hat demnach im Umfang der Bindungswirkung die Bedeutung einer verwaltungsbehördlichen Zusage für das anschließende Baugenehmigungsverfahren (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1967 - IV B 113.66, abgedruckt in Entscheidungen zum Planungsrecht = EPlaR I 4 b 11.67). - BVerwG, 06.09.1968 - IV B 209.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der Antragsteller im Baugenehmigungsverfahren kann sich nur insoweit auf die für ihn günstige Rechtsfolge des § 21 Abs. 1 BBauG beziehen, als er im Bodengenehmigungsverfahren den Nutzungszweck offenbart hat (Beschluß vom 9. November 1967 - BVerwG IV B 113.66 -, Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 -). - BVerwG, 30.12.1971 - IV B 164.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auswirkungen einer erteilten …
- BVerwG, 27.03.1969 - IV B 126.68
Voraussetzungen für eine Revisionszulassung - Offenlegung einer beabsichtigten …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1993 - 1 L 241/91
Bindungswirkung; Teilungsgenehmigung; Bauvorbescheid; Sachbescheidungsinteresse; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1967 - IV B 113.66 |
Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- BVerwG, 09.11.1967 - IV B 113.66
- BVerwG, 09.12.1967 - IV B 113.66
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