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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,906
BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70 (https://dejure.org/1971,906)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1971 - IV B 114.70 (https://dejure.org/1971,906)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1971 - IV B 114.70 (https://dejure.org/1971,906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung" - Maßgeblichkeit des Willens des Eigentümers

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 19 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1971, 90
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70
    Nimmt der Eigentümer eine Grundstücksteilung ohne Offenlegung einer Bebauungsabsicht vor, obgleich er - nach Darstellung des Käufers - diesem gegenüber dazu verpflichtet wäre, so ist im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren vom Fehlen einer Bebauungsabsicht und nicht etwa von einem in Wahrheit von der abgegebenen Erklärung abweichenden Willen des Eigentümers (vgl. dazu die Beschlüsse vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - [Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6] und vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - [BRS 18, 113]) auszugehen.

    Was die Kläger zur Begründung ihrer Auffassung vortragen, ist schon darin irrig, daß sie diese beiden Entscheidungen überhaupt auf den vorliegenden Fall für anwendbar halten: Ob die Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung ... vorgenommen wird" (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG), bestimmt sich ausschließlich nach dem Willen des Eigentümers (Beschluß vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - [BRS 18, 113]) - Allein in dieser Richtung stellt sich die in den Entscheidungen vom 17. Oktober 1964 und 31. Januar 1968 erörterte Frage, ob stets der erklärte Zweck maßgebend ist oder ob darüber hinaus zur Ermittlung des "wahren" Willens andere Erkenntnisquellen herangezogen werden dürfen.

  • BVerwG, 17.10.1964 - I B 107.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70
    Nimmt der Eigentümer eine Grundstücksteilung ohne Offenlegung einer Bebauungsabsicht vor, obgleich er - nach Darstellung des Käufers - diesem gegenüber dazu verpflichtet wäre, so ist im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren vom Fehlen einer Bebauungsabsicht und nicht etwa von einem in Wahrheit von der abgegebenen Erklärung abweichenden Willen des Eigentümers (vgl. dazu die Beschlüsse vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - [Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6] und vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - [BRS 18, 113]) auszugehen.

    Die Kläger machen zu Unrecht geltend, daß das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6) und 31, Januar 1968 - BVerwG IV C 170, 65 (BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - BVerwG IV C 170.65]) abweiche (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV B 56.68

    Antrag auf Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung für eine Teilung von einem …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70
    Im Gegenteil: Wollte der Beklagte zu 2) so verfahren, würde die Genehmigungsversagung Rechte des Beigeladenen verletzen und auf dessen Anfechtung hin aufzuheben sein (vgl. dazu auch den Beschluß vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV B 56.68 - [S. 8]).
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70
    Ebensowenig weicht das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - (BVerwGE 18, 242) ab.
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70
    Die Kläger machen zu Unrecht geltend, daß das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6) und 31, Januar 1968 - BVerwG IV C 170, 65 (BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - BVerwG IV C 170.65]) abweiche (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV B 209.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70
    Die Tatsache, daß bei einer Grundstücksteilung nicht einfach auf den erklärten Willen des Eigentümers abzustellen ist, begründet keine Aufklärungspflicht in dem Sinne, daß die Behörde von sich aus zu - über die Erklärung des Eigentümers hinausgehenden - Nachforschungen verpflichtet wäre (Beschluß vom 6. September 1968 - BVerwG IV B 209.67 - [S. 3]; vgl. BBauBl. 1969, 88 mit Anm. 51), und zwar schon gar nicht mit dem Ziel, "einen Vorgang genehmigungsbedürftig zu machen, den der Antragsteller nicht der Genehmigung ... unterstellen will" (Beschluß vom 4. September 1968 - BVerwG IV B 208.67 - [S. 3];… vgl. BBauBl. a.a.O. mit Anm. 53).
  • BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70
    Die Tatsache, daß bei einer Grundstücksteilung nicht einfach auf den erklärten Willen des Eigentümers abzustellen ist, begründet keine Aufklärungspflicht in dem Sinne, daß die Behörde von sich aus zu - über die Erklärung des Eigentümers hinausgehenden - Nachforschungen verpflichtet wäre (Beschluß vom 6. September 1968 - BVerwG IV B 209.67 - [S. 3]; vgl. BBauBl. 1969, 88 mit Anm. 51), und zwar schon gar nicht mit dem Ziel, "einen Vorgang genehmigungsbedürftig zu machen, den der Antragsteller nicht der Genehmigung ... unterstellen will" (Beschluß vom 4. September 1968 - BVerwG IV B 208.67 - [S. 3];… vgl. BBauBl. a.a.O. mit Anm. 53).
  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Das hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 12 S. 23 und vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 25 S. 15).

    Der darin zum Ausdruck kommende Zusammenhang zwischen dem "Zweck" eines Rechtsvorganges und der vom Gesetz erstrebten Schutzfunktion ist nichts der Genehmigungsbedürftigkeit von Auflassungen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) Eigentümliches; er tritt vielmehr bei diesem Tatbestand lediglich besonders deutlich hervor (vgl. dazu die Beschlüsse vom 6. September 1968 - BVerwG IV B 209.67 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 7 S. 7 [8] und vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 25 S. 15 [16]).

  • BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit …

    Das hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 12 S. 23 und vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 25 S. 15).

    Der darin zum Ausdruck kommende Zusammenhang zwischen dem 'Zweck' eines Rechtsvorganges und der vom Gesetz erstrebten Schutzfunktion ist nichts der Genehmigungsbedürftigkeit von Auflassungen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) Eigentümliches; er tritt vielmehr bei diesem Tatbestand lediglich besonders deutlich hervor (vgl. dazu die Beschlüsse vom 6. September 1968 - BVerwG IV B 209.67 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 7 S. 7 [8] und vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 25 S. 15 [16]).

  • BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 95.75

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem dafür in der Beschwerdeschrift genannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - (BauR 1971, 90) ab.
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