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Rechtsprechung
   BFH, 31.03.2008 - IV B 120/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14938
BFH, 31.03.2008 - IV B 120/07 (https://dejure.org/2008,14938)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2008 - IV B 120/07 (https://dejure.org/2008,14938)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2008 - IV B 120/07 (https://dejure.org/2008,14938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Sonderbetriebsvermögen; Grundstücksüberlassung bei Zwischenschaltung weiterer Rechtsträger

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstück als Sonder-BV bei Zwischenschaltung weiterer Rechtsträger

  • datenbank.nwb.de

    Die Zwischenschaltung von Nicht-Gesellschaftern bezüglich der einer Personengesellschaft überlassenen Grundstücke hindert nicht die Annahme von Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.06.2006 - VIII R 31/04

    Zuordnung von Sicherheiten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen eines …

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - IV B 120/07
    Demgemäß ist auch nicht ersichtlich, dass der Streitfall Anlass geben könnte, das für die Zuordnung von aktiven und passiven Wirtschaftsgütern zum Sonderbetriebsvermögen II geltende Veranlassungsprinzip (vgl. --zu Bürgschaften-- Urteil des BFH vom 27. Juni 2006 VIII R 31/04, BFHE 214, 256, BStBl II 2006, 874) über die dargestellten Erwägungen hinaus zu präzisieren.
  • BFH, 14.02.2006 - VIII R 40/03

    Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG aus mittelbaren Leistungen an die …

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - IV B 120/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind auch mittelbare Leistungen, die der Gesellschafter (Mitunternehmer) einer Personengesellschaft über einen zwischengeschalteten Dritten (z.B. Personen- oder Kapitalgesellschaft) erbringt, jedenfalls dann als Sondervergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassen, wenn die Leistungen (Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen) des Mitunternehmers der Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) zugute kommen sollen, sich von dem übrigen Geschäftsbereich des Dritten abgrenzen lassen und der Dritte von der Personengesellschaft Aufwendungsersatz erhält; unerheblich ist hierbei, ob der Mitunternehmer den zwischengeschalteten Dritten beherrscht oder an diesem beteiligt ist (Urteile des BFH vom 7. Dezember 2004 VIII R 58/02, BFHE 208, 541, BStBl II 2005, 390; vom 14. Februar 2006 VIII R 40/03, BFHE 212, 270, BStBl II 2008, 182 --jeweils betreffend Dienstleistungen--;… Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 15 Rz 607).
  • BFH, 24.02.2005 - IV R 23/03

    Sonderbetriebsvermögen bei mittelbarer Nutzungsüberlassung und unterschiedlicher …

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - IV B 120/07
    Auch kann das Grundstück selbst dann zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II gehören, wenn die Laufzeiten des Mietvertrags mit dem Dritten und des Pachtvertrags mit der Gesellschaft nicht übereinstimmen (Urteil des BFH vom 24. Februar 2005 IV R 23/03, BFHE 209, 269, BStBl II 2005, 578).
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 58/02

    Sondervergütung einer Kommanditistin als Angestellte einer die Büroarbeiten der …

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - IV B 120/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind auch mittelbare Leistungen, die der Gesellschafter (Mitunternehmer) einer Personengesellschaft über einen zwischengeschalteten Dritten (z.B. Personen- oder Kapitalgesellschaft) erbringt, jedenfalls dann als Sondervergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassen, wenn die Leistungen (Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen) des Mitunternehmers der Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) zugute kommen sollen, sich von dem übrigen Geschäftsbereich des Dritten abgrenzen lassen und der Dritte von der Personengesellschaft Aufwendungsersatz erhält; unerheblich ist hierbei, ob der Mitunternehmer den zwischengeschalteten Dritten beherrscht oder an diesem beteiligt ist (Urteile des BFH vom 7. Dezember 2004 VIII R 58/02, BFHE 208, 541, BStBl II 2005, 390; vom 14. Februar 2006 VIII R 40/03, BFHE 212, 270, BStBl II 2008, 182 --jeweils betreffend Dienstleistungen--;… Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 15 Rz 607).
  • BFH, 07.04.1994 - IV R 11/92

    Ein Grundstück des Gesellschafters einer Personengesellschaft, an dem ein …

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - IV B 120/07
    Dies gilt nicht nur, wenn das Grundstück von den Gesellschaftern bebaut und nach Baufertigstellung dem Dritten mit der Maßgabe der Weitervermietung an die Personengesellschaft überlassen wird (Urteil des BFH vom 15. Januar 1981 IV R 76/77, BFHE 132, 289, BStBl II 1981, 314; zur Bestellung von Erbbaurechten s. BFH-Urteil vom 7. April 1994 IV R 11/92, BFHE 174, 407, BStBl II 1994, 796).
  • BFH, 15.01.1981 - IV R 76/77

    Vermietung - Personengesellschaft - Betriebliche Nutzung - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - IV B 120/07
    Dies gilt nicht nur, wenn das Grundstück von den Gesellschaftern bebaut und nach Baufertigstellung dem Dritten mit der Maßgabe der Weitervermietung an die Personengesellschaft überlassen wird (Urteil des BFH vom 15. Januar 1981 IV R 76/77, BFHE 132, 289, BStBl II 1981, 314; zur Bestellung von Erbbaurechten s. BFH-Urteil vom 7. April 1994 IV R 11/92, BFHE 174, 407, BStBl II 1994, 796).
  • BFH, 26.03.1987 - IV R 23/85

    Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum Sonderbetriebsvermögen eines …

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - IV B 120/07
    Gleiches gilt etwa auch, wenn der Gesellschafter das bereits an die Personengesellschaft vermietete Grundstück vom Grundstückseigentümer erwirbt und hierdurch in den mit dem Dritten geschlossenen Mietvertrag eintritt (Urteil des BFH vom 26. März 1987 IV R 23/85, BFH/NV 1987, 507).
  • FG Hamburg, 27.02.2025 - 5 K 159/24

    Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft: Konkludenter …

    Letzteres trifft jedenfalls dann zu, wenn die Personengesellschaft dem Drittunternehmer seine Aufwendungen für die Leistungen an den Gesellschafter ersetzt (BFH, Beschluss vom 31. März 2008, IV B 120/07, BFH/NV 2008, 1320; Urteile vom 14. Februar 2006, VIII R 40/03, BStBl II 2008, 182; vom 7. Dezember 2004, VIII R 58/02, BStBl II 2005, 390).

    Unerheblich ist hierbei, ob der Mitunternehmer den zwischengeschalteten Dritten beherrscht oder an diesem beteiligt ist (BFH, Beschluss vom 31. März 2008, IV B 120/07, BFH/NV 2008, 1320; Urteil vom 14. Februar 2006, VIII R 40/03, BStBl II 2008, 182).

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