Rechtsprechung
| BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid - Übergang eines bisher landwirtschaftlichen genutzten Grundstücks zur Brachlage - Rechtsfortbildungsrevision
- openjur.de
Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid; Übergang eines bisher landwirtschaftlichen genutzten Grundstücks zur Brachlage; Rechtsfortbildungsrevision
- Bundesfinanzhof
AO § 181 Abs 5 S 1, AO § 181 Abs 5 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 13
Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid - Übergang eines bisher landwirtschaftlichen genutzten Grundstücks zur Brachlage - Rechtsfortbildungsrevision - rechtsinformationen.bund.de
Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid - Übergang eines bisher landwirtschaftlichen genutzten Grundstücks zur Brachlage - Rechtsfortbildungsrevision
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 181 Abs 5 S 1 AO, § 181 Abs 5 S 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid - Übergang eines bisher landwirtschaftlichen genutzten Grundstücks zur Brachlage - Rechtsfortbildungsrevision - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 181 Abs. 5 S. 1; AO § 181 Abs. 5 S. 2
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer einheitlichen und gesonderten Feststellung - datenbank.nwb.de
Gesonderte und einheitliche Feststellung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid möglich; Übergang eines bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zur Brachlage keine Nutzungsänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer einheitlichen und gesonderten Feststellung
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.07.2011 - 8 K 1252/10
- BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim …
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
In den Fällen, in denen eine Entscheidung des Revisionsgerichts der Rechtsfortbildung dient, liegt deshalb regelmäßig auch eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487, m.w.N.). - BFH, 08.02.2006 - III B 128/04
Fehlerhafte Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Ebenso wenig sind Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277; vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116). - BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09
Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises - …
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
- BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01
Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, …und vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.). - BFH, 17.03.2010 - X B 118/09
Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung - …
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Ebenso wenig sind Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277;… vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116). - BFH, 12.05.2010 - IV B 19/09
Keine Vollbeendigung einer Personengesellschaft bis zur Bestandskraft des …
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, m.w.N.). - BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99
Entnahme durch Erklärung bei ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Flächen …
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Es ist aber in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass allein der Übergang eines bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zur Brachlage keine Nutzungsänderung darstellt, die aus notwendigem Betriebsvermögen gewillkürtes Betriebsvermögen macht (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356). - BFH, 30.05.2005 - X B 149/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Zur Darlegung der Divergenz (§§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist es erforderlich, dass in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze aus angeblich abweichenden Entscheidungen des BFH oder eines anderen Gerichts so gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618). - BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08
Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Rn. 10 b) Im Ergebnis rügt die Klägerin mit ihren --nach Art einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39; vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, juris, unter 1.). - BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG
Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11
Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe). - BFH, 29.06.2009 - IX B 74/09
Grundsätzliche Bedeutung - "willkürliche" Entscheidung - Rechtliches Gehör
- BFH, 24.06.1998 - II R 17/95
Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO
- BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem …
Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 122/11).Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, und vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, jeweils m.w.N.).
- BFH, 27.10.2016 - IV B 119/15
Gewerbesteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung eines …
Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 122/11).Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, und vom 20. Juni 2012 IV B 122/11; jeweils m.w.N.).
- BFH, 05.10.2017 - IV B 59/16
Zerlegung Gewerbesteuermessbetrag nach (Mit-)Unternehmerlohn
Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, und vom 27. Oktober 2016 IV B 119/15).
- BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei …
Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, und vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.).Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, und in BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.).
- BFH, 08.02.2017 - III B 66/16
Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung
Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2010 IV B 19/09, BFH/NV 2010, 1480, und vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.).Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, und in BFH/NV 2012, 1577, m.w.N.).
- BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch …
Die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG stellt allerdings nur einen materiell-rechtlichen Fehler dar, mit dem die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann, zumal es sich dabei nicht um einen Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, m.w.N.). - BFH, 27.11.2012 - IV B 64/12
Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kein …
Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und in dem zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 122/11, BFH/NV 2012, 1577).
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